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Globale Regelung der Unternehmensverantwortung im Rahmen der UNO-Konvention über multinationale Gesellschaften und Menschenrechte

21.3934 · Interpellation · 2021-06-18

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

In seiner Botschaft zur Konzernverantwortungsinitiative schreibt der Bundesrat, dass man auf eine breite internationale Unterstützung sowie auf internationale Koordination und Kooperation setzen müsse: "[Es] besteht ein Handlungsbedarf in den Bereichen Wirtschaft und Menschenrechte sowie Umweltschutz sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene. Um dem Handlungsbedarf nachzukommen, setzt der Bundesrat auf ein international abgestimmtes Vorgehen [...]." Weiter streicht er hervor: "Auch wirkt der Bund aktiv an der Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung von international breit abgestützten Initiativen, Leitlinien und Instrumenten v. a. im Rahmen der UNO, OECD und der IAO mit." Der Bundesrat weist auf die Notwendigkeit hin, auf internationaler Ebene vergleichbare Haftungsregelungen einzuführen und faire Wettbewerbsbedingungen zu garantieren.

Seit 2015 ist eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe der UNO daran, ein Übereinkommen über Wirtschaft und Menschenrechte zu erarbeiten. Diese Konvention soll es ermöglichen, Menschenrechtsverletzungen durch multinationale Unternehmen zu verhindern, eine wirkungsvolle internationale Zusammenarbeit zu erleichtern, wenn es um Wiedergutmachung und Sanktionen geht, sowie Rechts- und Wettbewerbsgleichheit herbeizuführen. Ergänzend zu den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte trägt das Übereinkommen zur Umsetzung des "Smart Mix" gemäss dem Kommentar zum dritten dieser Leitprinzipien bei.

Die Schweiz hat an den sechs Verhandlungssitzungen teilgenommen. Da die Schweizer Delegation über kein Mandat verfügte, musste sie sich, abgesehen von den allgemeinen Erklärungen zu Verhandlungsbeginn, auf wenige Bemerkungen beschränken und konnte keinen konkreten Beitrag zum Inhalt des Übereinkommens leisten.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist er bereit, sich für ein abgestimmtes Vorgehen auf internationaler Ebene einzusetzen, das Regelungen und eine Zusammenarbeit erlaubt, wie er dies 2017 festgehalten hat?

2. Teilt er die Auffassung, dass es für die Schaffung vergleichbarer Haftungsbestimmungen und die Herstellung einer Gleichbehandlung wichtig ist, sich nicht nur mit der Europäischen Union, sondern weltweit abzustimmen?

3. Teilt er die Zielsetzung, die Unternehmensverantwortung sei im Rahmen der oben genannten UNO-Konvention einheitlich zu regeln?

4. Wird er der Schweizer Delegation für die siebte Verhandlungssitzung im Oktober 2021 an der UNO ein Verhandlungsmandat erteilen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 3. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Friedl 21.3259 erwähnt, hält der Bundesrat die Chancen für gering, dass der seit 2015 laufende Prozess innerhalb der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der UNO zu einem rechtlich verbindlichen internationalen Abkommen führt. Grund dafür ist eine fehlende breite internationale Unterstützung. Die wichtigsten westlichen Volkswirtschaften nehmen nicht an den Verhandlungen teil, und die grossen Staaten wie China und Russland haben sich sehr kritisch geäussert. Der Bundesrat legt den Schwerpunkt auf die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die auch zehn Jahre nach ihrer einstimmigen Verabschiedung durch den Menschenrechtsrat von staatlichen, zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Kreisen breite Unterstützung haben.

2. Im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte arbeitet die Schweiz mit verschiedenen Staaten aus unterschiedlichen Weltregionen zusammen. Sie ermutigt sie unter anderem, nationale Aktionspläne zur Umsetzung dieser UNO-Leitprinzipien zu erarbeiten.

4. Der Vorsitz der Arbeitsgruppe hat Mitte August 2021 einen dritten Textentwurf vorgelegt. Die Diskussion darüber soll im Oktober dieses Jahres stattfinden. Der Bundesrat analysiert derzeit diese Entwicklungen und wird zu gegebener Zeit entscheiden, ob er der Schweizer Delegation ein Verhandlungsmandat erteilen soll.

Antwort des Bundesrates.