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21.3943 · Interpellation · 2021-06-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Am 26. Mai 2021 nahm die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf statt die Coronavirus-Pandemie einmal mehr Israel ins Visier. Es wurde eine von der palästinensischen Delegation eingebrachte und von Ländern wie Kuba, Irak, Libyen, Pakistan, Katar, Saudi-Arabien, Sudan, Syrien, Türkei, Venezuela und Jemen mitgetragenen Resolution angenommen, die Israel wegen angeblicher Verletzung der Gesundheitsrechte der Palästinenser und der drusischen Bevölkerung auf den Golanhöhen anprangert. Gleichzeitig wurde beschlossen, nächstes Jahr die gleiche Debatte zu führen, und einen weiteren Bericht über die "Gesundheitsbedingungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschliesslich Ost-Jerusalem, und im besetzten syrischen Golan" zu erstellen.

Die falschen Anklagen gegen Israel wurden unterstützt von 25 Delegationen, darunter problematischen Staaten wie Iran, Syrien, Venezuela, Türkei, Libanon und Kuba. Obwohl sich die Resolution an die WHO richtet, suggeriert die Resolution eine Verantwortung Israels über die umstrittenen Gebiete, während die eigentliche Verantwortung der palästinensischen Autonomiebehörde nicht erwähnt wird. Die Anprangerung Israels wird spätestens unter Punkt 4 klar ersichtlich, wo die Resolution einen "nicht-diskriminierenden, erschwinglichen und gerechten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen" einfordert.

Es wird ignoriert, dass die Palästinenser ihr eigenes Gesundheitssystem haben und dass nach dem Oslo-II-Friedensabkommen die palästinensische Autonomiebehörde für die Impfung ihrer Bevölkerung im gesamten Westjordanland verantwortlich ist. Zudem hat Israel seit März über 100 000 palästinensische Arbeiter geimpft, Tausende Impfdosen für palästinensische Mitarbeiter gespendet und vieles mehr. Solche Tatsachen schienen in der Resolution offenbar nicht zu interessieren.

Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen

1. Was hat die Schweiz ganz konkret dazu bewogen, am 26. Mai für diese Resolution zu stimmen und sich nicht wenigstens zu enthalten?

2. Wo finden sich Belege, dass Israel den Zugang zu Covid-Impfstoffen nicht gewährt hätte?

3. Wie soll das Stimmverhalten der Schweiz mit ihrem Einsatz für "einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern" übereinstimmen?

4. Was unternimmt die Schweiz gegen den Missbrauch von UNO-Gremien durch Israel feindlich gesinnte Länder?

Stellungnahme des Bundesrates

1. bis 4. Die Schweiz setzt sich weltweit für den universellen Zugang zur medizinischen Grundversorgung ein ("universal health coverage") und unterstützt die Bemühungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in diesem Bereich. Mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung in den besetzten palästinensischen Gebieten nachhaltig zu verbessern, fordert die 74. Weltgesundheitsversammlung durch ihren Beschluss vom WHO-Generaldirektor u.a., die lokalen Gesundheitssysteme in den besetzten palästinensischen Gebieten durch Kapazitätsaufbau und technische Unterstützung zu stärken, dabei die Pandemie zu berücksichtigen sowie über ihre Bemühungen zu berichten.

Die Schweiz hat diesen Beschluss akzeptiert, im Einklang mit der MENA-Strategie 2021-2024 (MENA steht für "Middle East and North Africa") und ihrer Gesundheitsaussenpolitik 2019-2024, die vom Bundesrat im Oktober 2020 bzw. im Mai 2019 genehmigt wurden. Darüber hinaus bittet dieser Beschluss den WHO-Generaldirektor, einen diskriminierungsfreien, erschwinglichen und gerechten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen in den besetzten palästinensischen Gebieten zu gewährleisten. Der Zugang zu Impfstoffen, Tests und Behandlungen gegen Covid-19 in allen Ländern ist ein Schlüsselaspekt der globalen Bekämpfung der Pandemie, weshalb der Bundesrat diese Anfrage an die WHO unterstützt. Ausserdem unterstützt die Schweiz die WHO im Gazastreifen durch ihr Kooperationsbüro.

Die Schweiz verfolgt eine unabhängige und ausgewogene Position im Nahen Osten. Ziel ist eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung, die im Einklang mit dem Völkerrecht und international vereinbarten Parametern, inklusive der Resolutionen des UNO Sicherheitsrates, steht. Die Schweiz fordert dabei von allen Konfliktparteien die Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts. Gemäss humanitärem Völkerrecht hat die Besatzungsmacht die Pflicht, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die notwendige medizinische Versorgung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln sicherzustellen. Dies wiederspiegelt sich auch im Abstimmungsverhalten der Schweiz an der UNO.

Das Abstimmungsverhalten der Schweiz richtet sich in keiner Weise gegen Israel oder die palästinensischen Behörden. Eine ausgewogene Position ist für die Schweiz als verlässliche und glaubwürdige Akteurin auf der internationalen Bühne wichtig.

Antwort des Bundesrates.