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21.3987 · Interpellation · 2021-09-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Schutzverband der Anwohnerinnen und Anwohner des Flugplatzes La Blécherette hat kürzlich ein Weissbuch herausgegeben, in dem namentlich die Probleme der Lärmbelastung und der Nichtbeachtung des Lärmkatasters moniert werden. Der Lärmbelastungskataster vom September 2009 wurde erarbeitet auf der Grundlage von Luftfahrzeugtypen, die im Jahr 2001 geflogen wurden (3 Prozent Turboprop-Maschinen), der damaligen Nutzung der Pisten (37 Prozent der Starts Richtung Süden) und der Verwendungszwecke jener Zeit. Seither hat sich die Situation grundlegend geändert, denn die meisten Starts gehen in Richtung Süden und die Zahl lärmiger Flugzeuge hat zugenommen.

1. Bestätigt der Bundesrat, dass der Flugplatz von La Blécherette heute nicht mehr gemäss den Annahmen betrieben wird, die der Ausarbeitung des geltenden Lärmbelastungskatasters zugrunde lagen? Wenn ja, was gedenkt er zu tun, um die Situation zu bereinigen?

2. Sollte angesichts dieser Situation nicht eine Lärmmodellierung mit den aktuellen Daten vorgenommen werden, um zu überprüfen, ob der Flugplatz entsprechend dem Lärmbelastungskataster und letztlich gemäss dem Betriebsreglement genutzt wird?

3. Anwohnerinnen und Anwohner haben darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren die Flugbewegungen ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten des Flugplatzes zugenommen haben. Wie kann der Bundesrat dafür sorgen, dass den Anwohnerinnen und Anwohnern eine möglichst lange Ruhezeit erhalten bleibt (flugzeugfreier Sonntag, Besteuerung besonders lauter Flugzeuge, finanzielle Anreize für schalldämpfende Massnahmen)?

Ein zweiter Punkt, den das genannte Weissbuch aufgreift, betrifft die Bewilligung für die provisorische Einrichtung zweier Flugsimulatoren, ohne dass eine öffentliche Anhörung durchgeführt worden wäre. Damit kann eine besondere Kundschaft angezogen werden, namentlich Angehörige ausländischer Streitkräfte, welche die Pilatus PC-12 fliegen, ein sehr lautes Flugzeug.

4. Wie kommt es, dass der Bundesrat eine Bewilligung für die provisorische Einrichtung zweier Simulatoren im bestehenden Hangar 8 erteilt hat, obwohl gegen den Einbau dieser Simulatoren in ein neues Gebäude Rekurse eingelegt worden sind, die noch immer hängig sind?

5. Weiss der Bundesrat, dass Pilotinnen und Piloten ausländischer Luftwaffen dazu bewegt werden sollen, in der Schweiz - auf dem Flugplatz La Blécherette - zu trainieren? Braucht es dafür eine Bewilligung des Bundes? Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Sache?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Lärmbelastungskataster (LBK) basiert in der Regel auf einer Verkehrsprognose. Massgebend beim LBK ist die aufgrund einer Betriebsprognose errechnete Lärmbelastung. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL überprüft deren Einhaltung periodisch. Der Lärmbelastungskataster für den Flugplatz Lausanne-La Blécherette geht von 45 000 Flugbewegungen aus. Zwischen 2018 und 2020 wurden jeweils 36 515 (2018) bzw. 39 047 (2019) resp. 35 798 (2020) Flugbewegungen registriert. Die Überprüfung des Flugbetriebes für das Jahr 2020 zeigt, dass die aktuelle Belastung ca. 3 Dezibel tiefer ausfällt als die im LBK ausgewiesene. Zurzeit bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Vorgaben nicht eingehalten werden.

3. Das Betriebsreglement sieht vor, dass die Flugplatzleitung Ausnahmebewilligungen für Starts und Landungen ausserhalb der Betriebszeiten erteilen kann. In den Jahren 2018 und 2019 wurden überdurchschnittlich viele Ausnahmebewilligungen erteilt, nämlich 41 bzw. 43. 2020 lag deren Zahl mit 21 wieder im üblichen Bereich. Das Betriebsreglement enthält ausserdem verschiedene Vorgaben zur Reduktion des Fluglärms zu sensiblen Zeiten. Ebenfalls enthält das Gebührenreglement Zuschläge zu den Landetaxen für die lautesten Flugzeuge. Verschiedene in Lausanne-La Blécherette stationierte Flugzeuge wurden bereits lärmtechnisch optimiert; der Bund unterstützt diese Massnahmen mit Mitteln aus der Spezialfinanzierung (SR 101 Bundesverfassung, Art. 87b).

Aufgrund des Abfluggewichts von 4.5 Tonnen erzeugt ein PC-12 einen gewissen Schallpegel. Der massgebende Grenzwert für die Zulassung wird jedoch um 8 Dezibel unterschritten. Zudem wurden bei der Lärmberechnung für den Flugplatz Lausanne-La Blécherette andere, deutlich lautere Flugzeuge berücksichtigt, welche heute nicht oder nur vereinzelt auf dem Flugplatz verkehren.

4. Die Lärmbelastung, die durch einen startenden PC-12 entsteht, ist auf das Abfluggewicht dieses Flugzeugtyps zurückzuführen, welches deutlich höher ist als jenes der in Lausanne-La Blécherette stationierten Privatflugzeuge. Durch den Einsatz von Flugsimulatoren kann indessen die Zahl der effektiven Ausbildungs- und Kontrollflüge reduziert und folglich die durch den Flugbetrieb verursachte Umweltbelastung (Lärm, Verschmutzung, CO2-Emissionen) vermindert werden. Die Suche nach einer tragfähigen baulichen Lösung für die Unterbringung der Flugsimulatoren ist noch im Gange. Zur Überbrückung wurde daher eine auf drei Jahre befristete provisorische Bewilligung für die Installation von zwei PC-12-Simulatoren in einem bestehenden Hangar erteilt.

5. Die schweizerische Pilatus Flugzeugwerke AG baut Trainingsflugzeuge für zivile und militärische Kunden. Pilotinnen und Piloten, die in ihrer Eigenschaft als Angehörige ausländischer Streitkräfte eine solche Schulung in der Schweiz absolvieren, benötigen dazu eine Bewilligung des Militärprotokolls des VBS.

Antwort des Bundesrates.