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Zugang zum Covid-19-Zertifikat für Personen, die nicht geimpft werden können

21.4013 · Interpellation · 2021-09-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Covid-19-Impfung ist eine Chance und bestimmt der einzige Weg, der eine erfolgreiche Bewältigung der globalen Pandemie verspricht. Und das Zertifikat ist im gegenwärtigen Kontext eine logische Massnahme. Es gibt aber Umstände, die es verunmöglichen, ein solches Zertifikat zu erhalten: eine Allergie gegen einen der Bestandteile des Impfstoffs, eine ernsthafte anaphylaktische Reaktion bei der ersten Impfdosis, ein multisystemisches inflammatorisches Syndrom nach einer Covid-19-Erkrankung oder eine - nach einer Beratung zwischen Ärztinnen und Ärzten verschiedener Disziplinen abgegebene - medizinische Empfehlung, nach einer ernsten oder schwerwiegenden unerwünschten Nebenwirkung bei der ersten Dosis keine zweite Dosis zu verabreichen. Die betroffenen Personen sind in der Regel der Impfung gegenüber positiv eingestellt, können aber kein Zertifikat erhalten.

Die Richtlinien, die den Zugang zum Zertifikat regeln, sind das Resultat eines Einigungsprozesses auf europäischer Ebene, und gemäss den Schweizer Behörden kann davon nicht abgewichen werden. Dadurch geraten die betroffenen Personen, wenn die Zertifikatspflicht ausgedehnt wird und die Kosten für die Tests nicht mehr übernommen werden, in eine kafkaeske Lage.

Mir wurde in diesem Zusammenhang versichert, dass für die betroffenen Personen die Tests kostenlos bleiben werden. Bezüglich Ausstellung des Zertifikats scheint aber nichts zu machen zu sein.

Die französischen Behörden ihrerseits haben aber am 7. August 2021 ein Dekret veröffentlicht, das es ermöglicht, von den offiziellen Voraussetzungen für den Erhalt eines Zertifikats abzuweichen. So können Personen, bei denen eine Covid-19-Impfung kontraindiziert ist, ein ärztliches Attest erhalten, das sie an den Orten, für Dienstleistungen, in den Einrichtungen und an den Veranstaltungen vorweisen können, für die eine Zertifikatspflicht gilt. Nächstens soll dieses Attest, das nachweist, dass eine Impfung medizinisch kontraindiziert ist, in Frankreich ins Zertifikat selbst integriert werden (vgl. www.service-public.fr/particuliers/actualites/A15102).

Hält es der Bundesrat für denkbar, dass sich die Schweiz dem Vorgehen Frankreichs anschliesst, natürlich unter der Voraussetzung, dass eine Lösung gefunden wird, mit der sichergestellt ist, dass nur Personen in den Genuss dieser Regelung kommen würden, die wirklich nicht geimpft werden können und darum aus unbestrittenen medizinischen Gründen kein Zertifikat erhalten (Vermeiden von Gefälligkeitsattesten)?

Stellungnahme des Bundesrates

Es gibt Personen, welche sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können. Diese Personen erhalten bereits seit dem 1. Oktober 2021 mittels eines ärztlichen Attests Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Covid-Zertifikatspflicht. Darüber hinaus hat der Bundesrat am 3. November 2021 beschlossen, dass diese Personen ebenfalls ein Covid-Zertifikat mit einer auf die Schweiz beschränkten Gültigkeit von 365 Tagen erhalten sollen. Bedingung hierfür ist ein Attest einer Ärztin oder eines Arztes, weIches die medizinische Unmöglichkeit der Durchführung sowohl einer Impfung als auch eines Tests bestätigt. Die Ausstellung dieser Zertifikate erfolgt durch eine vom zuständigen Kanton bezeichnete Stelle auf der Basis der ärztlich ausgestellten Atteste.

Im Rahmen der Konsultation der Kantone hat der Bundesrat auch die Frage aufgeworfen, ob sämtliche Personen, für die eine medizinisch eindeutige Kontraindikation gegen die Impfung mit einem in der Schweiz zugelassenen Impfstoff vorliegt, ein Covid-Zertifikat erhalten sollen. 20 Kantone haben diese Weiterentwicklung abgelehnt, weshalb auch der Bundesrat darauf verzichtet hat, eine solche Regelung in Kraft zu setzen.

Antwort des Bundesrates.

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