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Private Wareneinfuhren aus dem Ausland. Anpassung der Regelung betreffend die Mehrwertsteuer-Wertfreigrenze

21.4033 · Motion · 2021-09-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Regelung bezüglich der Wertfreigrenze für die mehr- wertsteuerfreie Einfuhr von Waren aus dem Ausland anzupassen. Die Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag soll dahingehend angepasst werden, dass die Wertfreigrenze für Personen, die sich weniger als 24 Stunden im Ausland aufhalten, auf zum Beispiel 50 Franken begrenzt wird. Personen, die sich mehr als 24 Stunden im Ausland aufhalten, sollen wie bis anhin Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken mehrwertsteuerfrei einführen können. Wer von der Wertfreigrenze profitieren möchte, ist selbst für das Erbringen des Nachweises bezüglich der Dauer des Aufenthaltes verantwortlich.

Begründung

Es gab schon viele Vorstösse, um dem Einkaufstourismus Grenzen zu setzen. Keiner von diesen konnte jedoch bisher eine Mehrheit gewinnen. Aus den Diskussionen dazu hat sich der obige Vorschlag als bestmögliche Lösung erwiesen.

Wer mehr als 24 Stunden im Ausland verbringt, soll von der Wertfreigrenze profitieren. Wer nur über die Grenze einkaufen geht, sprich weniger als 24 Stunden im Ausland verbringt, soll nicht davon Gebrauch machen können. Um eine mehrwertsteuerfreie Einfuhr geltend zu machen, muss eine Aufenthaltsdauer von mehr als 24 Stunden im Ausland nachgewiesen werden. Mögliche Belege hierzu wären beispielsweise Bahn- oder Flugtickets, Hotelrechnungen, Kreditkartenabrechnungen etc. Es wäre aber auch denkbar, dass Benutzer der App QuickZoll dieser die Berechtigung erteilen würden, automatisch festzustellen, ob man länger als 24 Stunden im Ausland war. Das Belegen der Aufenthaltsdauer im Ausland ist in den meisten Fällen einfach nachweisbar, was für diese Lösung zur Eindämmung des Einkaufstourismus spricht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Motion sieht vor, dass die reisende Person den Nachweis erbringen muss, dass sie sich länger als 24 Stunden im Ausland aufgehalten hat, wenn sie von einer Wertfreigrenze von 300 Franken profitieren will. Der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) wäre es kaum möglich, die Glaubwürdigkeit solcher Nachweise zu prüfen und allenfalls das Gegenteil zu beweisen.

Weiter wäre die Umsetzung eines automatisierten Nachweises der Aufenthaltsdauer im Ausland mit der Verzollungs-App QuickZoll der EZV äusserst problematisch, da ein Tracking aus Sicht des Datenschutzes wohl unverhältnismässig wäre.

Der Bundesrat hob zudem im Jahr 2002 unterschiedlich hohe Wertfreigrenzen mit der Begründung einer nachhaltigen Vereinfachung der Zollabfertigung im Reiseverkehr auf. Eine Wertfreigrenze je nach Aufenthaltsdauer im Ausland würde einen Rückschritt in alte Zeiten bedeuten.

Am 21. September 2021 wurden die Motion 19.3975 FK-N ("Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs") sowie die Standesinitiativen 18.300 Kt. St. Gallen ("Keine Subventionierung des Einkaufstourismus") und 18.316 Kt. Thurgau ("Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus") angenommen. Diese verfolgen das gleiche Ziel wie die vorliegende Motion, nämlich den Einkaufstourismus einzudämmen. Zur Erfüllung der Motion 19.3975 FK-N wird eine allgemeine Senkung der Wertfreigrenze nötig sein.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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