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Übernahme der Kosten für die Corona-Tests auch nach dem 1. Oktober und solange die Zertifikatspflicht gilt

21.4034 · Motion · 2021-09-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Kosten für die Corona-Tests auch nach dem 1. Oktober und so lange die Zertifikatspflicht gilt, weiterhin zu übernehmen.

Begründung

Ab dem 1. Oktober 2021 möchte der Bund in den meisten Situationen die Kosten für die Covid-19-Tests direkt der zu testenden Person auferlegen. Per 13. September 2021 wurde die Zertifikatspflicht u.a. auf Restaurants und Fitnesscenter ausgedehnt. Nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen werden damit vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, da sie ohne Tests kein Covid-Zertifikat erlangen können. Um die nicht-geimpften und nicht-genesenen Personen nicht zu diskriminieren, wird der Bundesrat beauftragt, die Kosten für die Corona-Tests auch nach dem 1. Oktober und so lange die Zertifikatspflicht gilt, weiterhin zu übernehmen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat bereits am 11. August 2021 die Kantone konsultiert, ob die Testkosten ab dem 1. Oktober 2021 nicht mehr von der Allgemeinheit finanziert werden sollen. Die Kantone haben diesem Vorschlag grossmehrheitlich zugestimmt. Die Bevölkerung konnte sich somit schon frühzeitig damit auseinandersetzen, dass die Übernahme der Testkosten nicht unbefristet sichergestellt ist. Am 24. September 2021 hat der Bundesrat die Frist für die Kostenpflicht der Tests um 10 Tage verlängert, um nochmals eine Konsultation durchzuführen. Am 1. Oktober 2021 hat er nach erneuter Konsultation der Kantone und Sozialpartner entschieden, die Übernahme der Kosten für die Corona-Tests nach dem 10. Oktober 2021 nicht mehr zu übernehmen. Gemäss Schätzungen wären in der kälteren Jahreszeit rund 1 Million Antigen-Schnelltests pro Woche durchgeführt worden. Dies hätte Kosten von rund 47 Millionen Franken pro Woche entsprochen. Bundesrat und Kantone waren sich einig: Diese sehr hohen Kosten für die Tests sollen nicht mehr von der Allgemeinheit getragen werden.

Für bestimmte Gruppen hat der Bundesrat das kostenlose Testen gezielt verlängert. Personen mit einer Impfdosis können sich bis zur Impfung der zweiten Dosis oder maximal 6 Wochen kostenlos testen lassen. Unter 16-jährige erhalten zudem weiterhin einen kostenlosen Zugang zu Corona-Tests. Auch Personen, welche sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über ein ärztliches Attest verfügen, können sich weiterhin kostenlos testen lassen.

Im Rahmen der repetitiven Testung können Bildungseinrichten (Schulen, Berufsschulen, FH, Universitäten), Betriebe und Gesundheitseinrichtungen Tests für ihre Studierenden und Mitarbeitenden anbieten. Die Testkosten werden weiterhin vom Bund getragen. Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2021 entschieden, dass die Mehrkosten, welche für die Zertifikatsausstellung im Rahmen der repetitiven Testung anfallen, neu ebenfalls vom Bund getragen werden.

Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung. Sie stellt das wirksamste Mittel dar, um sich gegen eine Covid-19-Infektion zu schützen und leistet einen elementaren Beitrag, die Coronakrise zu überwinden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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