21.4038 · Interpellation · 2021-09-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf meine Interpellation 20.3368 gab der Bundesrat im Mai 2020 an, dass das Projekt der Umfahrung Morges gemäss dem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP) dem Realisierungshorizont 2040 zugeordnet wird.
In der Ausgabe vom 19. Juli 2021 gab die Zeitung "24 heures" die Äusserungen von Olivier Floc'hic wieder, dem Sprecher des Bundesamts für Strassen, wieder, wonach das Projekt der Umfahrung Morges in der gegenwärtigen Situation nicht mit dem grössten Nachdruck vorangetrieben wird.
Es ist zwar verständlich, dass das Projekt nur harzig vorankommt, aber es ist nicht akzeptabel, wenn die Belastungen ignoriert werden, denen die wachsende Anzahl Menschen, die an der Autobahn durch Morges wohnen, ausgesetzt sind.
Die Angelegenheit mit dem Argument hinauszuzögern, dass die Probleme mit der Umsetzung des Projekts gelöst würden, ist für das ASTRA heute keine angemessene Strategie mehr, auch wenn dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sein mag. Denn es besteht keine Aussicht mehr darauf, dass das Projekt in den kommenden 20 Jahren umgesetzt sein wird.
Dass Verkehrslärm verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat, ist nachgewiesen. Es gibt mehrere konkrete Massnahmen, die sich auf zahlreichen Nationalstrassenabschnitten bereits als wirksam erwiesen haben, zum Beispiel der Einsatz von schallschluckenden Belägen, die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und die Errichtung von Lärmschutzwänden.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie hat sich der Strassenlärm entlang der Autobahn durch Morges in den letzten zehn Jahren entwickelt? Werden die gesetzlichen Belastungsgrenzwerte für den Tag und die Nacht gegenwärtig überschritten? Wenn ja, um wie viel, und wie viele Bewohnerinnen und Bewohner sind davon betroffen?
2. Inwieweit nimmt sich das ASTRA dieses Problems an? Welche Strategie wird im Moment betreffend die Lärmsanierung auf der Autobahn durch Morges verfolgt? Werden sich die kurzfristigen Massnahmen auf den simplen Einsatz von schallschluckenden Belägen, die keinerlei Schutz vor dem Motorenlärm bieten, beschränken?
3. Wird eine Geschwindigkeitsreduktion ins Auge gefasst? Wenn ja, um wie viel und ab wann? Wenn nein, warum nicht?
4. Ist geplant, dass Lärmschutzwände überall dort errichtet werden, wo es keine gibt, beispielsweise an der seeseitigen Spur? Wenn ja, für wann ist das geplant? Wenn nein, warum nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
1./4. Die erste Lärmsanierung auf dem durch Morges führenden Autobahnabschnitt wurde Ende der 1980er-Jahre vorgenommen. Um die Sanierungsfrist einzuhalten, die in der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) auf den 31. März 2015 festgelegt worden ist, behandelte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) jene Abschnitte prioritär, die noch nie lärmsaniert worden waren.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der Region und der damit verbundenen Zunahme des Verkehrsaufkommens hat das ASTRA eine neue Lärmsanierungsstudie für den Abschnitt Etoy-Ecublens in Auftrag gegeben. Erste Ergebnisse werden bis Ende 2022 erwartet. Deshalb liegen derzeit noch keine Zahlen zu Überschreitungen der gesetzlichen Werte vor. Nach Abschluss dieser Studie können die erforderlichen Massnahmen festgelegt werden.
Sobald feststeht, wie oft die gesetzlichen Werte überschritten werden, wird gemäss dem Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) und der Lärmschutz-Verordnung ein Ausführungsprojekt ausgearbeitet, in dem verschiedene Massnahmen vorgeschlagen werden. Diese können von Entlastungsmassnahmen bis hin zum Bau neuer Lärmschutzwände reichen, sofern diese wirtschaftlich tragbar sind.
Das Ausführungsprojekt wird nach den üblichen Verfahren öffentlich aufgelegt. Dies wird aufgrund der Komplexität des Autobahnabschnitts jedoch frühestens im Jahr 2024 der Fall sein.
2./3. Unabhängig von der derzeit durchgeführten Lärmsanierungsstudie für den Abschnitt Etoy-Ecublens wurden auf dieser Strecke Ende September 2021 Belagserneuerungsarbeiten abgeschlossen. Die dank dem neuen Belag erzielte Lärmminderung beträgt bis zu 4 Dezibel, was einer gefühlten Halbierung des Verkehrs entspricht. Da auf der Autobahn Reifengeräusche lauter sind als Motorengeräusche, bietet diese Massnahme kurzfristig bereits einen spürbaren Lärmschutz.
Darüber hinaus sind Systeme zur Geschwindigkeitsharmonisierung geplant, mit denen die Geschwindigkeit an die Verkehrsdichte angepasst, der Verkehr verflüssigt und die Sicherheit erhöht werden kann. Ein solches System ist auf dem Abschnitt zwischen Morges Est und Ecublens bereits seit 2010 in Betrieb. Die Ausweitung der Geschwindigkeitsharmonisierung auf die Strecke zwischen Morges Est und Etoy ist für 2024-2025 vorgesehen.
Antwort des Bundesrates.