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Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle prangert Intransparenz und Verschwendung in unserem Gesundheitswesen an. Welche Massnahmen will der Bundesrat treffen?

21.4041 · Interpellation · 2021-09-20

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

2017 hat ein erster Expertenbericht auf ein Sparpotenzial von 20 Prozent der Ausgaben im Gesundheitswesen ausgemacht und darauf hingewiesen, dass sich die Gesundheitskosten in unserem Land jährlich auf über 85 Milliarden belaufen.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beschlossen, sich dieser Thematik anzunehmen und namentlich die Effizienz der Erstattungen der Krankenkassen für bestimmte medizinische Leistungen unter die Lupe zu nehmen.

Die Feststellung der EFK ist sonnenklar: Die Erstattungen der Krankenkassen für medizinische Leistungen sind nicht zweckmässig, unwirksam und wenig wirtschaftlich.

Über 5000 Rechnungen wurden kontrolliert. Dabei kam heraus, dass beispielsweise Stents (sie erlauben Eingriffe bei verstopften Arterien) oft mehr als einen Drittel des in Rechnung gestellten Betrags ausmachen und dass der Preis von Stents in gewissen Spitälern bis zu dreimal so hoch ist wie in anderen Spitälern.

Bereits 2017 wurden Gesundheitsleistungserbringer aufgefordert, Einkaufszentralen zu bilden, um günstigere Preise zu erwirken. Die EFK stellt nun fest, dass sich die Lage kaum verändert hat, und bedauert die mangelnde Transparenz bei der Verrechnung von medizinischem Verbrauchsmaterial.

Die EFK stellt beispielsweise fest, dass für eine Prostatektomie bei Krebs Patienten mit Zusatzversicherung viermal höhere Preise verrechnet werden als Patienten, die nur in der Grundversicherung versichert sind.

Sie beanstandet, dass die Krankenversicherer in Bezug auf das zu hoch verrechnete medizinische Verbrauchsmaterial und auf Eingriffe, deren Notwendigkeit nicht immer gegeben scheint, untätig bleiben.

Im Bewusstsein, wie seriös die EFK arbeitet, und im Wissen, dass der Bund nur wenige Möglichkeiten hat, direkt die Gesundheitskosten zu senken, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

  • Wie interpretiert er den Bericht der EFK?
  • Welche Massnahmen wurden im Zusammenhang mit den ersten Empfehlungen der EFK seit 2017 getroffen?
  • Welche Massnahmen will der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen und den Krankenversicherern treffen, um die Transparenz zu verbessern und die Verschwendung von über 15 Milliarden in unserem Gesundheitswesen zu unterbinden?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat wies bereits 2013 - im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 (Vgl. Bundesamt für Gesundheit BAG: Gesundheit2020 abrufbar unter: www.bag.admin.ch > Strategie und Politik > Gesundheits2020) - auf das von Experten geschätzte Effizienzpotential im Gesundheitswesen von 20 Prozent hin. Die im vorliegenden Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) enthaltenen Ausführungen zu bestehenden Fehlanreizen und Ineffizienzen teilt der Bundesrat daher grundsätzlich.

Gestützt auf die Erkenntnisse eines im Auftrag des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) erarbeiteten und 2017 veröffentlichten Expertenberichts, lancierte der Bundesrat 2018 ein Kostendämpfungsprogramm, welches zwei Massnahmenpakete beinhaltet. Ziel ist es, das vorhandene Effizienzpotenzial auszuschöpfen und die nötige Kostendämpfung zu erreichen. Ein erstes Teilpaket 1a wurde im Sommer 2021 durch das Parlament verabschiedet. Dieses beinhaltet beispielsweise Massnahmen zur Stärkung der Rechnungskontrolle, die Einführung von landesweit einheitlichen Tarifstrukturen für ambulante Pauschalen sowie die Einführung eines Experimentierartikels. Um die Anreize für ungerechtfertigte Mengenausweitungen in einzelnen Tarifen zu eliminieren, sieht ein zweites Teilpaket 1b unter anderem vor, die Tarifpartner gesetzlich zu verpflichten, Massnahmen zur Steuerung der Kosten zu vereinbaren. Das Teilpaket 1b wird in der Wintersession 2021 im Ständerat beraten. Der Bundesrat geht davon aus, dass mit dem ersten Massnahmenpaket längerfristige Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr möglich sind. Die finanziellen Auswirkungen hängen allerdings stark davon ab, wie die betroffenen Akteure die Massnahmen umsetzen werden.

Im November 2021 entschied der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative die Einführung einer Zielvorgabe, die sich als Teil des zweiten Massnahmenpakets in der Vernehmlassung befand . Mit der Einführung von Kostenzielen soll die Transparenz über die medizinisch erklärbare Kostenzunahme gestärkt, das Kostenbewusstsein der verantwortlichen Akteure erhöht und das Kostenwachstum der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf ein medizinisch begründbares Mass begrenzt werden. Die weiteren Massnahmen aus Paket 2 werden dem Parlament zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitet.

Im Bereich der Belastung der OKP durch zu hohe resp. doppelte Vergütungen von Leistungen des KVG durch die Krankenzusatzversicherer begann das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereits 2017, sich mit den betroffenen Stakeholdern auszutauschen. In diesem Bereich wirken zudem die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) sowie der Preisüberwacher im Rahmen ihrer Kompetenzen auf eine bessere Transparenz sowie eine Anpassung der bestehenden Vertragswerke der Krankenzusatzversicherung hin.

Antwort des Bundesrates.

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