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21.4045 · Motion · 2021-09-21

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, sobald die Umstände es erlauben, wieder eine Vertretung in Kabul einzurichten. Falls eine Vertretung direkt vor Ort nicht möglich ist, kann der Bund seine diplomatische Vertretung an ein Drittland delegieren.

Begründung

Angesichts der besorgniserregenden Entwicklungen hat die Schweiz am 15. August 2021 vorübergehend ihre Vertretung in Kabul geschlossen und das Personal abgezogen. In Anbetracht der humanitären Notlage in Afghanistan wäre es aber wichtig, sich zu bemühen, dass - sobald die Umstände es erlauben - wieder eine Vertretung vor Ort eingerichtet wird. Dies würde es den anspruchsberechtigten Personen ermöglichen, einen Antrag auf ein humanitäres Visum zu stellen.

Es wäre ebenfalls sinnvoll, die Schweizer Vertretungen in den Nachbarländern vorübergehend zu verstärken, damit sie über die technischen Kapazitäten und genug Personal verfügen, um die Anträge zu bearbeiten. Dies würde es den Schweizer Vertretungen in enger Zusammenarbeit mit dem SEM ermöglichen, sich eingehend mit den einzelnen Anträgen zu befassen und sie fair und vernünftig zu bearbeiten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Aufgrund der ungenügenden Sicherheitslage in Afghanistan wurde das Kooperationsbüro der Schweiz in Kabul im August vorübergehend geschlossen. Es handelt sich um eine temporäre Massnahme zum Schutz des Personals. Die Sicherheit der Angestellten ist für die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin zentral.

Afghanistan ist ein Schwerpunktland der Entwicklungszusammenarbeit. Das EDA verfolgt die Lage auch im Hinblick auf eine Wiedereröffnung des Kooperationsbüros genau. Zurzeit sind die sicherheitstechnischen Grundbedingungen aber noch nicht erfüllt. Eine Rückkehr der schweizerischen Präsenz in Kabul kann erst erfolgen, wenn die politische Situation und die Sicherheitslage es erlauben.

Für die Vertretung der diplomatischen Interessen ist weiterhin die Schweizerische Botschaft in Pakistan mit Sitz in Islamabad zuständig, wie auch für die Visavergabe für Personen aus Afghanistan und für alle weiteren konsularischen Dienstleistungen.

Die stark reduzierte internationale Präsenz in Kabul lässt weder eine Vertretung der diplomatischen Interessen noch die Visavergabe durch einen anderen Schengen-Staat basierend auf Art. 8 des Visakodex zu. Auf die erhöhte Anzahl von Gesuchen haben das SEM und das EDA bereits personell reagiert. Der Bedarf wird laufend überprüft, um weiterhin bestmöglich auf Anfragen reagieren zu können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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