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21.4114 · Postulat · 2021-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine freie Wahl der Pensionskasse eingeführt werden könnte. Folgende Punkte sollen u.a. vertieft evaluiert werden:

- Verschiedene Modelle: Vollständig freie Wahl oder beschränkte Anzahl von Optionen?

- Vorteile und Nachteile, insbesondere für Angestellte mit mehreren Jobs.

- Abklärung der Rolle des Arbeitgebers im neuen System und Wege, um einen allfälligen bürokratischen Mehraufwand zu verhindern.

- Möglicher Einbau von Mitentscheidungsmöglichkeiten der Versicherten.

- Einfluss auf den Pensionskassen-Markt.

- Erfahrungen im Ausland.

- Übergangsphase.

Begründung

Die Arbeitnehmenden sind in der 2. Säule zum Sparen gezwungen. Dieses Prinzip ist unbestritten. Die fehlende Möglichkeit für sie, in der 2. Säule wenigstens teilweise mitentscheiden zu können, ist aber weiterhin unbefriedigend.

Seit der letzten Stellungnahme des Bundesrats zu diesem Thema im Jahre 2006, hat sich das Arbeitsumfeld verändert. Der Anteil von Angestellten mit mehreren Jobs ist gestiegen, und das heutige System, das einzig auf lineare berufliche Karrieren ausgerichtet ist, ist nicht mehr geeignet. Angesichts des steigenden Gewichts von Sammelstiftungen hat sich die Einflussmöglichkeit der Versicherte mittlerweile noch zusätzlich verringert.

Eine freie Wahl der Pensionskasse würde die Position der Versicherten nachhaltig stärken. Dies führt auch dazu, dass sich die Versicherten mehr mit ihrer eigenen Altersvorsorge auseinandersetzen und ihr Wissen somit zunimmt. Die persönlichen Bedürfnisse könnten besser berücksichtigt werden: Anlagestrategie, finanzielle Stabilität der Kassen, Beachtung ethischer oder ökologischer Investitionsstandards. Die freie Wahl der Pensionskasse könnte zudem den Wettbewerb ankurbeln, wovon alle Versicherten profitieren würden.

Die Einführung der freien Wahl der Pensionskasse würde das heutige System grundsätzlich umstellen. Der Bundesrat soll deshalb einen umfassenden Bericht vorlegen, in dem die Machbarkeit und die Vor- und Nachteile dieser Umstellung sachlich analysiert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die freie Pensionskassenwahl ist ein wiederkehrendes Anliegen, zu dem sich der Bundesrat bereits geäussert hat. Nach mehreren Untersuchungen und Berichten (Zimmermann/Bubb 2002, Gerber 2002, Pittet/Schneider 2005, Ott/Baur/Schmid/Keller 2005) und der einstimmigen Ablehnung der freien Pensionskassenwahl durch die Eidg. BVG-Kommission im September 2005 kam der Bundesrat 2006 zum Befund, dass Stabilität und Effizienz des Systems der beruflichen Vorsorge hauptsächlich auf dem Prinzip der Kollektivität beruhen. Dieses Prinzip bedeutet, dass ein Arbeitgeber alle seine Angestellten kollektiv bei einer einzigen Vorsorgeeinrichtung versichert und dass keine Auswahl nach Risiken stattfindet. Die Abkehr von diesem Grundsatz hin zur Individualisierung würde das System schwächen und die Kosten für alle beteiligten Akteure in die Höhe treiben.

Neben dem Solidaritätsverlust innerhalb des Versichertenkollektivs wäre v.a. ein insgesamt vermindertes Engagement der Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmer zu befürchten, etwa indem ein Arbeitgeber dann nicht mehr als die Hälfte aller Beiträge leisten oder nur noch das Obligatorium versichern will, wenn seine Arbeitnehmer die Einrichtungen und deren reglementarische Leistungen frei wählen können. Weiter könnten ein grösserer Verwaltungsaufwand sowie höhere Marketing- und Werbekosten resultieren, die den Vorteilen für die Arbeitnehmer durch den erhofften Wettbewerb unter den Vorsorgeeinrichtungen entgegenstünden. Dieser Wettbewerb besteht aber schon heute insofern, als dass Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfristen und mit Zustimmung der Arbeitnehmer grundsätzlich jederzeit ihre Vorsorgeeinrichtungen wechseln oder selber welche errichten können. Die freie Wahl setzt überdies einen hohen Wissens- und Informationsstand und ein entsprechendes Interesse der Versicherten voraus. Erfahrungen im Ausland mit in Bezug auf die 2. Säule vergleichbarem System wie in der Schweiz zeigen aber, dass sich diese Voraussetzungen bei der grossen Mehrheit der Versicherten nicht einstellen.

Für Mehrfachbeschäftigte besteht die Möglichkeit, sich entweder bei der Auffangeinrichtung oder bei der Vorsorgeeinrichtung, der einer ihrer Arbeitgebenden angeschlossen ist, freiwillig versichern zu lassen, sofern deren reglementarische Bestimmungen dies vorsehen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Erkenntnisse aus der Überprüfung von 2006 und die daraus abgeleiteten Grundsätze nach wie vor gültig sind. Es gibt daher aus seiner Sicht auch keinen Grund, einen neuen Bericht zu dieser Frage zu erstellen.

Selbstverständlich ist der Bundesrat bereit, allfällige Klärungsaufträge im Rahmen der laufenden BVG-Revision entgegenzunehmen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.