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21.4201 · Motion · 2021-09-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Exportkontrolle für Rüstungsmaterial aus Governance-Gründen im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) anzusiedeln.

Begründung

Die Kontrolle von Rüstungsexporten ist ein sensibles Thema. Wiederholt haben Medienberichte aufgezeigt, dass Schweizer Kriegsmaterial in Konflikten und an Orten aufgetaucht ist, für die sie nicht bewilligt wurden. Damit Schweizer Waffen nicht in falsche Hände geraten, muss die Wirksamkeit der Exportkontrollen aber gewährleistet sein.

Gesetzlich ist der Export von Kriegsmaterial aus der Schweiz nur erlaubt, wenn er dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik nicht widerspricht. Der globale Rüstungsmarkt ist von Intransparenz und Korruption geprägt. Umso wichtiger ist, dass die Exportkontrolle für Rüstungsmaterial in der Schweiz einwandfrei funktioniert. Die aussenpolitischen Interessen der Schweiz sind dabei höher zu gewichten als wirtschaftliche Interessen einzelner Unternehmen. Rüstungsexporte werden heute aber unter der Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) genehmigt. Einer Governance-Logik folgend, ist die Exportkontrolle von Rüstungsmaterial aber im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) anzusiedeln.

In den Jahren 2015 bis 2020 befand sich die Schweiz als Waffenexporteurin (Marktanteile am Export von konventionellen Waffen) weltweit auf Rang 14. Schweizer Unternehmen haben 2020 für 901,2 Millionen Franken Kriegsmaterial in 62 Länder exportiert und erreichen damit ein Allzeithoch. Das verpflichtet zu einer wirksamen Kontrolle. Die Wirksamkeit der Exportkontrolle im Bereich des Kriegsmaterials wurde auch durch einen Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2018 geprüft. Es kam zum Schluss, dass das "Kontrollnetzwerk Bund" für Kriegsmaterialexporte zu weitmaschig und ungenügend koordiniert ist. Auch das spricht für einen Systemwechsel.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Anliegen der Motionärin, dass aussenpolitische Interessen (inkl. internationale Verpflichtungen) gebührend berücksichtigt werden, ist bereits heute vollumfänglich gewährleistet.

Alle Ausfuhrbewilligungen des SECO werden im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des EDA erteilt. Dies ist in Artikel 14 der Kriegsmaterialverordnung geregelt. Damit hat das EDA de facto für jeden Export ein Veto-Recht. Eine einseitige Berücksichtigung von wirtschaftlichen Interessen zulasten anderer aussenpolitischer Interessen ist damit ausgeschlossen. Bei Differenzen sowie über Geschäfte von erheblicher aussen- oder sicherheitspolitischer Tragweite entscheidet der Bundesrat.

Auch der von der Motionärin zitierte Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom 20. Juni 2018 (https://www.efk.admin.ch/de/publikationen/wirtschaft-verwaltung/wirtschaft-und-landwirtschaft/3383-kontrolle-des-transfers-von-kriegsmaterial-staatssekretariat-fuer-wirtschaft.html) bestätigt, dass das SECO die Kriegsmaterialgesetzgebung zuverlässig und korrekt umsetzt. Er hält dazu explizit fest: "Das SECO hält sich bei seinen Bewilligungsabläufen an das Kriegsmaterialgesetz (KMG), die Kriegsmaterialverordnung (KMV) sowie an die Auslegungspraxis des Bundesrates. Die durch die EFK geprüften Kriegsmaterialexporte aus dem Jahr 2016 sind auf dieser Basis alle korrekt bewilligt worden." (vgl. S. 5 des Prüfberichts).

Die Empfehlung der EFK zur Verbesserung des "Kontrollnetzwerks Bund" im selben Prüfbericht betrifft vor allem die Kontrolle von Exporten an der Grenze durch die Zollorgane. Als federführende Stelle für die Exportkontrolle soll das SECO den Informationsfluss zwischen den relevanten Bundesbehörden (u.a. Zollverwaltung, Zentralstelle Kriegsmaterial beim NDB, Zentralstelle Waffen beim fedpol) besser koordinieren. Zur Umsetzung dieser Empfehlung der EFK hat sich das SECO mit allen im "Kontrollnetzwerk Bund" enthaltenen Bundesstellen ausgetauscht und ein Konzept zur Bündelung der relevanten Informationen erstellt. Dieses soll den Informationsfluss zum SECO sowie deren Bewertung und zielgerichtete Weiterleitung an die Zollorgane sicherstellen.

Was die Transparenz angeht, publiziert das SECO jährlich ausführliche Statistiken über die Kriegsmaterialausfuhr. Darunter auch einen detaillierten Bericht über die Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen. Damit gilt die Schweiz als eines der transparentesten Länder der Welt. Im Transparenz-Barometer des Genfer Forschungsinstituts Small Arms Survey belegt die Schweiz regelmässig die vordersten Ränge. Im Barometer vom Dezember 2020 ist die Schweiz aufgrund der Berichte des SECO erneut auf Platz 1.

Seit dem Inkrafttreten des KMG 1998 wurden bis heute über 50'000 Ausfuhrbewilligungen vom SECO im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des EDA erteilt. Dabei kam es zu einzelnen Missbrauchsfällen, die regelmässig öffentlich debattiert werden. Prominent sind die Schweizer Handgranaten, die 2012 via die Vereinigten Arabischen Emirate in Syrien aufgetaucht sind. Dass es sich dabei um Lieferungen von 2003 und 2004 handelt, als die Schweizer Exportkontrollgesetzgebung weniger streng war als heute, geht oft vergessen. Zudem haben der Bundesrat und spezifisch das SECO u.a. aufgrund dieses Vorfalls weitere Massnahmen ergriffen. Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung, die Käuferländer unterzeichnen müssen, wurde verschärft und das SECO prüft vor Ort mittels der sogenannten Post-shipment Verifications (PSV), ob diese eingehalten werden. Das Schweizer Modell der PSV stösst international auf Anklang. Mehrere Staaten haben sich vom SECO diesbezüglich informieren lassen. Darunter auch Deutschland, das nun ebenfalls begonnen hat, PSV in Anlehnung an das Schweizer Modell durchzuführen.

Gemeinsam mit dem EDA setzt sich das SECO auch im Vertrag über den Waffenhandel und in anderen internationalen Gremien für die Anerkennung dieses Instruments zur Verhinderung der illegalen Weiterleitung von Waffen ein.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.