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Finanzielle Anreize für den Ersatz von Holzheizungen durch Holzheizungen

21.4203 · Motion · 2021-09-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen zu schaffen, um eine finanzielle Förderung beim Austausch einer alten Holzheizung durch eine neue Holzheizung über das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen zu ermöglichen.

Begründung

Das aktuelle Gebäudeprogramm sieht beim Ersatz der alten Holzheizung durch eine neue Holzheizung keine Fördermöglichkeiten vor, weil damit keine zusätzliche CO2-Wirkung angerechnet werden kann. Aufgrund der höheren Investitionskosten besteht für viele Liegenschaftsbesitzer ein Anreiz, beim Ersatz der alten Holzheizung auf andere Technologien umzusteigen.

Mit der Annahme der Motion 19.3277 hat das Parlament, den Bundesrat beauftragt, das Holzenergiepotential und damit die Energieressource Holz auszuschöpfen. Der Rohstoff Holz soll in der Energiestrategie stärker eingebunden werden. Mit der Förderung von Holzheizungen beim Ersatz von alten Holzheizungen kann ein weiterer Schritt zur Ausschöpfung des Holzenergiepotentials gemacht werden. Die Förderung des CO2-neutralen Rohstoffes Holz im Rahmen des Gebäudeprogramms - neu auch wenn vorher schon eine Holzfeuerung installiert war - soll damit auch zur Senkung des Stromverbrauchs im Winterhalbjahr beitragen, wie dies in Artikel 34 des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen vorgesehen ist.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Mittel für das Gebäudeprogramm stammen aus der CO2-Teilzweckbindung. Deshalb ist zur Sicherstellung der Verfassungsmässigkeit mit den geförderten Massnahmen gegenüber einer reinen CO2-Abgabe eine zusätzliche Wirkung zu erzielen.

Die Evaluation der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom Februar 2014 "Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen: Evaluation des Schätzmodells zur Berechnung der CO2- und Energiewirkungen der Fördermassnahmen" hat das Gebäudeprogramm eingehend untersucht. Bei der Wirkung der Holzenergie-Massnahmen empfahl sie, dass der Heizkesselersatz nicht angerechnet werden sollte. Dies wird begründet, dass der Rückwechsel auf fossile Energieträger ohne erneute Förderung unter den heutigen Rahmenbedingungen als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Diese Einschätzung teilt der Bundesrat.

Die verfügbaren Mittel aus der CO2-Teilzweckbindung sind beschränkt und wurden 2020 von den Kantonen vollständig abgeholt. Es ist somit wichtig, dass im Bereich der Gebäudetechnik mit den beschränkten Mitteln in erster Linie fossile Heizsysteme oder ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen durch erneuerbare Energien ersetzt werden, da damit eine grosse CO2-Wirkung erzielt wird. Der Ersatz von erneuerbaren Heizsystemen steht nicht mehr im Fokus, da ein Rückwechsel auch aufgrund der kantonalen Gesetzgebungen je länger je unwahrscheinlicher wird.

Die Kantone - welche ja für den Gebäudebereich zuständig sind - können bereits heute aus ihren eigenen Mitteln den Heizungsersatz Holz zu Holz fördern. Sie erhalten dafür aber keine Globalbeiträge des Bundes.

Es besteht die Gefahr, dass eine Ausnahmeregelung für Holzheizungen als Präjudiz generell für die Förderung vom Ersatz von alten erneuerbaren Heizungssystemen durch neue erneuerbare Heizsysteme interpretiert würde. Es wäre schwierig zu argumentieren, wieso bei anderen Technologien nicht ebenfalls der eins-zu-eins Ersatz gefördert werden sollte. Diese Art von Unterstützung könnte nur dann ohne Abstriche am Ersatz von fossilen Heizungen und elektrischen Widerstandsheizungen umgesetzt werden, wenn insgesamt mehr Mittel für das Gebäudeprogramm zur Verfügung gestellt würden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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