Prüfung der Möglichkeit, Filter an Bremssystemen von Motorfahrzeugen und Zügen anzubringen, um die Luftqualität zu verbessern und gesundheitlichen Problemen vorzubeugen
21.4218 · Postulat · 2021-09-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über den Einbau von Filtern in Motorfahrzeugen und Zügen, die den beim Bremsen freigesetzten Feinstaub auffangen, zu erstellen. Dieser Bericht soll insbesondere Informationen bezüglich der Kosten und der Wirksamkeit solcher Filter sowie bezüglich der Änderungen der Rechtsgrundlagen, die für deren systematische Verwendung erforderlich sind, enthalten.
Begründung
2019 hat die Europäische Gesellschaft für Kardiologie eine umfassende Studie veröffentlicht, in der auf den unterschätzten Einfluss der Luftverschmutzung auf die Gesundheit hingewiesen wird, insbesondere auf den grossen und bisher wenig dokumentierten Einfluss, den Feinstaubpartikel (PM10 und PM2,5) auf das Herz-Kreislauf-System haben (https://doi.org/10.1093/eurheartj/ehz135). Die Studie zeigt eine durch Luftverschmutzung verursachte Übersterblichkeit von rund 5600 Todesfällen pro Jahr in der Schweiz auf. Die kürzlich von der Empa gesammelten Daten bezüglich der beim Bremsvorgang freigesetzten Schadstoffe sind somit besorgniserregend. Beim Bremsabrieb entstehen nämlich Feinstaubpartikel der Kategorien PM10 und PM2,5 sowie ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser von weniger als einem Mikrometer. Sie alle haben erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere auf das Herz-Kreislauf-System und die Atemwege. Bremsabrieb könnte demnach vergleichbare schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben wie Verbrennungsmotoren. Nun gibt es aber Hersteller, die derzeit Filter entwickeln, die einen grossen Teil dieser beim Bremsvorgang freigesetzten Schadstoffe auffangen können.
In diesem Zusammenhang wäre es angesichts der unzureichenden Daten diesbezüglich wünschenswert, einen Bericht über die Möglichkeit der systematischen Verwendung von Filtern zum Auffangen von beim Bremsabrieb entstehendem Feinstaub bei neuen und bestehenden Motorfahrzeugen zu erstellen. Der Erfolg der Partikelfilterpflicht bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sollte uns dazu bewegen, eine solche auch in Bezug auf den Bremsabrieb einzuführen, zumal die Einführung von Elektrofahrzeugen nichts an diesem Problem ändert.
Darüber hinaus soll der Bericht auch den Schienenverkehr berücksichtigen. Die Bremssysteme von Zügen erzeugen ebenfalls grosse Mengen an Feinstaub, was übrigens zu einer sehr hohen Konzentration von Feinstaub in geschlossenen Bereichen wie unterirdischen Bahnhöfen führen kann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
In den Bereichen Strassen- sowie Schienenverkehr hat die Schweiz staatsvertragliche Vereinbarungen mit der Europäischen Union getroffen. Aufgrund der harmonisierten technischen Normen müssen Partikelemissionen von Bremsabrieb in internationaler Zusammenarbeit geregelt und begrenzt werden.
Im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) wurde 2020 ein international anerkanntes Testverfahren zur Partikelmessung von Bremsabrieb bei Strassenfahrzeugen vorgestellt. Ein solches ist Voraussetzung für das Bestimmen von Grenzwerten. An der Erarbeitung war auch die Schweiz beteiligt.
Wie in der Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Clivaz Christophe (20.4088) erwähnt, werden nun von der UNECE die rechtlichen Rahmenbedingungen für emissionsarme Bremssysteme für Strassenfahrzeuge definiert.
Die Feinstaubemissionen des Schienenverkehrs können durch die konsequente Anwendung der elektrischen anstelle der pneumatischen Bremse reduziert werden. Der Einsatz von Fahrzeugen mit solchen Bremsen wird deshalb bei der Abgeltung der Infrastrukturkosten durch differenzierte Trassenpreise gefördert.
In Anbetracht der verschiedenen Technologien und den laufenden Arbeiten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen erachtet es der Bundesrat als nicht zweckmässig, für Bremsabriebfilter einen Bericht zu erarbeiten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.