21.4257 · Interpellation · 2021-09-30
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Ausgangslage ist die folgende:
Der Bundesrat hat eine Strategie ausgearbeitet, mit der die Rolle des Finanzplatzes Schweiz als weltweit führendes Zentrum für exzellente, innovative und dynamische Finanzdienstleistungen betont und gestärkt werden soll. Die Strategie umfasst drei Stossrichtungen: Innovation, Vernetzung und Nachhaltigkeit. Insbesondere bei der Vernetzung sollen die Schweizer Interessen aktiv und gestaltend vertreten werden, auch mit dem Ziel, den Marktzugang aus der Schweiz heraus zu verbessern.
In den letzten Jahren hat die Regulierungstätigkeit im Finanzsektor sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zugenommen.
2018 bekräftigte Bundesrat Ueli Maurer, die Besonderheiten der Finanzdienstleister, die an den wichtigen Finanzplätzen Genf und Tessin tätig sind, müssten berücksichtigt werden.
Die Roadmap zum Finanz- und Steuerdialog, die 2015 von den Regierungen der Schweiz und Italiens unterzeichnet wurde, sieht unter anderem vor, dass die Schweiz und Italien darüber Gespräche führen, wie sich der gegenseitige Zugang zu ihren Finanzmärkten verbessern lässt.
Der Abschluss eines Kooperationsabkommens zwischen den Finanzmarkt-Aufsichtsbehörden (Finma und Consob) wird diesbezüglich als zentraler Schritt erachtet.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
1. Der italienische Finanzmarkt ist für die Finanzplätze Tessin und Schweiz von grosser Bedeutung. Was ist der aktuelle Stand der Gespräche betreffend die grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen, die in der Roadmap von 2015 zum Finanz- und Steuerdialog zwischen der Schweiz und Italien vorgesehen wurden?
2. Wo stehen die Gespräche zwischen der schweizerischen Aufsichtsbehörde (Finma) und der italienischen Aufsichtsbehörde (Consob) betreffend den Abschluss eines Kooperationsabkommens?
3. Welche Optionen hat der Bundesrat, um den Abschluss eines Kooperationsabkommens zwischen den Finanzmarkt-Aufsichtsbehörden der Schweiz und Italiens zu beschleunigen?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Im Rahmen des Anhangs zur Roadmap von 2015 ("Ongoing Dialogue") wurde in Aussicht gestellt, dass ein Dialog über Lösungen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Marktzugangs für Finanzdienstleistungen geführt wird. Italien stellte folgende Bedingungen: a) die Verbesserung der Finanzmarktaufsichtskooperation; b) die Einhaltung der Abkommen mit der Europäischen Union (EU), insbesondere über die Personenfreizügigkeit (FZA) ( SR 0.142.112.681) , dies im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a Bundesverfassung (BV) ( SR 101) ; c) die Berücksichtigung der Entwicklungen des EU-Rechts sowie weiterer Markzugangsvereinbarungen der Schweiz mit einzelnen EU-Staaten.
Seither fanden zahlreiche Gespräche und Treffen mit Italien zum Thema des grenzüberschreitenden Marktzugangs für Banken statt. Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) (SR 956.1) , in Kraft seit dem 1. Januar 2016, wurden die Schweizer Amtshilfebestimmungen überarbeitet und die Amtshilfefähigkeit der FINMA erweitert. Die Finanzmarktaufsichtsbehörden beider Länder führen derzeit auf dieser neuen Grundlage Gespräche, wie die Aufsichtskooperation in Form einer Zusammenarbeitsvereinbarung formalisiert werden kann. Diese Abklärungen sind auf technischer Stufe weit fortgeschritten. Der Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung der Finanzmarktaufsichtsbehörden ist noch ausstehend. Im Jahr 2018 hat Italien im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte und Finanzinstrumente (MiFID II) entschieden, neu ein Zweigniederlassungserfordernis einzuführen. Schweizer Banken müssen demzufolge eine Zweigniederlassung in Italien errichten, wenn sie Privatkunden in Italien aktiv bedienen möchten. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss der oben erwähnten Zusammenarbeitsvereinbarung.
Die Schweiz hat Italien wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Abschaffung des grenzüberschreitenden Marktzugangsregimes und dessen Ersatz mit einem Zweigniederlassungserfordernis die Lösungsfindung für das grenzüberschreitende Geschäft erschweren. Dennoch wirkt die Schweiz in den weiterhin laufenden Gesprächen mit Italien darauf hin, dass Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für das grenzüberschreitende Geschäft erzielt werden können.
3. Der Bundesrat setzt sich weiterhin für eine Verbesserung beim grenzüberschreitenden Marktzugang für Schweizer Banken ein. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen behandelt den grenzüberschreitenden Marktzugang jenseits einer Zweigniederlassung als prioritäres Marktzugangsthema und wird den entsprechenden Dialog mit Italien weiterführen. So werden auch die Gespräche der unabhängigen Finanzmarktaufsichtsbehörden begleitet mit dem Ziel, einen zeitnahen Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung zu unterstützen.
Antwort des Bundesrates.