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21.4264 · Interpellation · 2021-09-30

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Gemäss dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 17.4177 vom 14. Dezember 2017 wird ein eher theoretischer Ansatz verfolgt, der wenig auf den tatsächlichen Berufsalltag des Personals, das an den Eisenbahngrenzübergängen arbeitet, ausgerichtet ist. In Anbetracht der bedeutenden geplanten Änderungen ist es angezeigt, dass mehr Informationen über das Operative und über die Auswirkungen auf den Alltag der Angestellten und der Bevölkerung bekannt werden.

1. Sind Investitionen in die Infrastruktur geplant zur Verbesserung der Kontrollen, insbesondere des Güterverkehrs, an allen Grenzbahnhöfen (Basel, Buchs, Vallorbe, Genf, Domodossola, Luino, Chiasso)? Ist dafür die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) oder direkt die SBB zuständig? Wie werden die Finanzierung und die Koordination der Verfahren sichergestellt?

2. Sind für den Bahngüterverkehr festinstallierte Scanner vorgesehen? An welchen Bahnhöfen?

3. Ist im Rahmen der laufenden Reform vorgesehen, die internationalen Abkommen, die für die Grenzbahnhöfe gelten, an die heutige Situation anzupassen? Welche Abkommen sollen mit den jeweiligen Vertragspartnern angepasst werden?

4. Sieht das Projekt DaziT - zur Optimierung der Arbeitsabläufe und der Kontrollen - einen aktiven Einbezug der Schweizer Bahnunternehmen, die im Güterverkehr führend sind, vor? Falls ja, wie wird dies sichergestellt?

5. Ist die EZV der Meinung, dass in sensiblen Bereichen, wie der Migration, dem Drogenhandel, dem Waffenschmuggel und dem Terrorismus, die Risikoanalyse und die Kontrolle der Züge vollständig durch digitale Systeme und künstliche Intelligenz ersetzt werden können?

6. Soll die Daten- und Risikoanalyse in Bern zentralisiert werden, oder wird sie in den Regionen bleiben? Ist vorgesehen, ein Personenregister der Bahnreisenden anzulegen und zu führen (wie im Flugverkehr)?

7. Ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Untersuchungsdiensten des Fedpol, der Bahnpolizei und den kantonalen Polizeiorganen vorgesehen? Ist vorgesehen, den Grenzbehörden neue, erweiterte polizeiliche Aufgaben zu übertragen?

8. Sind in den Projektkosten auch die nötigen Mittel für die Personalentwicklung der Angestellten der EZV (Ausbildung, Sozialpläne usw.) enthalten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) beobachtet und analysiert fortlaufend die Lage auf nationaler und regionaler Ebene und investiert auf der Grundlage dieser Erkenntnisse regelmässig und risikobasiert in Infrastrukturen für Kontrollaktivitäten. Es handelt sich dabei sowohl um eigene, als auch um mitgenutzte Gebäude von Partnern und gemietete Objekte. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) nimmt als Eigentümerin der Betriebsgebäude sämtliche vermieterrelevanten Aufgaben wahr und stellt den vertraglich definierten Nutzen der Infrastruktur sicher (seit dem 1. Januar 2021). Die Finanzierung der Infrastruktur wird durch die EZV sowie beteiligte Partnerorganisationen sichergestellt.

2. Der Einsatz von Scannern wird von der EZV grundsätzlich in Betracht gezogen, wobei der Fokus auf mobilen Scannern liegt. Diese bieten der EZV mehr Agilität bei den Kontrollen, da sie risikobasiert verschoben und an verschiedenen Orten eingesetzt werden können.

3. Wie im Bericht vom 30. Juni 2021 in Erfüllung des Postulats 17.4177 ("Entwicklungen im internationalen Eisenbahnverkehr und Grenzkontrollen des Grenzwachtkorps. Wir müssen auf Änderungen gefasst sein.") erwähnt, prüft die EZV den Anpassungsbedarf von bilateralen Abkommen und erstattet dem Bundesrat darüber bis Ende 2023 Bericht. Die EZV analysiert dabei die Auswirkungen des Ausbaus im internationalen Eisenbahnverkehr auf alle Verträge, die die EZV betreffen.

4. Die EZV pflegt bereits heute eine enge Zusammenarbeit mit den Schweizer Bahnunternehmen. Im Zusammenhang mit dem Transformationsprogramm DaziT ist geplant, die Schweizer Bahnunternehmen im Rahmen einer Arbeitsgruppe "Bahnverkehr" in die Programmarbeiten einzubeziehen. Die Arbeiten werden im ersten Quartal 2022 aufgenommen. Gewährleistet wird der reibungslose und optimale Ablauf der Bahnkontrollen durch einen seit Jahren etablierten institutionellen Austausch auf taktischer, operativer und strategischer Ebene.

5. Die Risikoanalyse im Bahnverkehr ist vergleichsweise anspruchsvoll, da es sich um ein offenes Transportsystem handelt, das viele verschiedene Kombinationen von Reisen ermöglicht (z. B. Städteverbindungen, Regionalverkehr, Güterverkehr). Es ist daher nicht vorgesehen, die Analysen über die Risiken im Bahnverkehr in den nächsten Jahren durch Systeme mit künstlicher Intelligenz zu ersetzen.

6. Die Analyse der Daten und Risiken erfolgt für die gesamte Schweiz durch den Direktionsbereich Risikoanalyse und Analytik der EZV, welchem regionale Aussenstellen angegliedert sind. Die Risikoanalyse ist eine Verbundaufgabe, die von den zentralen und dezentralen Stellen gemeinsam wahrgenommen wird. Es gibt derzeit keine gesetzliche Grundlage für eine solche Datenbank zu Reisenden im Bahnverkehr.

7. Die Analysedienste der verschiedenen Behörden und Organisationen (fedpol, Kantonspolizeien, SBB, SEM, ausländische Behörden etc.) tauschen sich bereits heute in Anwendung der bestehenden rechtlichen Grundlagen über aktuelle Erkenntnisse aus. Die EZV nimmt gegenwärtig in 21 Kantonen sicherheitspolizeiliche Aufgaben wahr, die sich auf individuelle Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und dem jeweiligen Kanton stützen. Eine Übertragung von neuen oder zusätzlichen polizeilichen Aufgaben an die EZV ist nicht geplant, die Initiative dazu müsste von den Kantonen ausgehen.

8. Das bestehende Personal der EZV wird mit gezielten Weiterbildungsmassnahmen, welche im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Geschäftsprozesse stehen, auf das angepasste Berufsbild vorbereitet. Dabei ergeben sich viele Synergien zu bestehenden Massnahmen. Die Finanzierung erfolgt einerseits durch den DaziT-Verpflichtungskredit "Steuerung und Transformation" und andererseits durch das Globalbudget der EZV. Die Ausbildung von neuen Aspirantinnen und Aspiranten zu Fachspezialist/innen Zoll und Grenzsicherheit ersetzt die bisher getrennten Ausbildungsgänge und generiert gemäss aktueller Planung keine Zusatzkosten.

Antwort des Bundesrates.