21.4283 · Motion · 2021-10-01
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten mit dem Ziel, für Paare, die im Konkubinat zusammenleben und Kinder haben, Massnahmen vorzusehen, die mit den Eheschutzmassnahmen vergleichbar sind.
Begründung
Immer mehr Paare in der Schweiz verzichten darauf, den Bund der Ehe zu schliessen. Diese gesellschaftliche Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Kinder ausserhalb einer Ehe geboren werden. Seit Januar 2017 sind verheiratete Paare und Konkubinatspaare bei der Berechnung der Alimente gleichgestellt. In anderen Bereichen hingegen gibt es grundlegende Unterschiede, die behoben werden müssen vor allem, wenn sie Folgen für die Kinder haben.
Mit den Eheschutzmassnahmen ist es möglich, in einem summarischen Verfahren, also rasch, das Leben eines Ehepaars für die erste Zeit nach der Trennung zu regeln. Das Gericht entscheidet insbesondere darüber, welcher Elternteil die Betreuung der Kinder übernimmt, über das Besuchsrecht desjenigen Elternteils, der die Kinder nicht betreut, darüber, wer die eheliche Wohnung übernimmt, und über die Alimentenansprüche.
Ein solches Vorgehen ist für Paare, die im Konkubinat leben, nicht vorgesehen. Dies kann sich negativ auswirken sowohl auf das betroffene Paar als auch - mehr noch - auf ihre Kinder, falls sie Kinder haben. Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden, um zu verhindern, dass sich emotional und finanziell schwer erträgliche Situationen, in denen eine Trennung weder vertraglich noch behördlich geregelt ist, über Monate oder gar Jahre dahinziehen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit dem Postulat 18.3234 Caroni "Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht" wurde der Bundesrat beauftragt, eine Übersicht über die verschiedenen Definitionen und Rechtsfolgen des Konkubinats und damit auch der bestehenden privaten Regelungsmöglichkeiten im geltenden Recht zu erstellen.
Die Erfüllung dieses Postulats ist in Arbeit. Es ist vorgesehen, neben dem genannten Postulat auch die in einem engen Zusammenhang stehenden Postulate 15.3431 Caroni und 15.4082 WBK-N ("Ein "Pacs" nach Schweizer Art") in einem einzigen gemeinsamen Bericht zu erfüllen, der voraussichtlich im ersten Quartal 2022 vom Bundesrat verabschiedet wird.
Nach der Verabschiedung dieses Berichts wird das Parlament entscheiden können, ob und gegebenenfalls wie aussereheliche Partnerschaften neu geregelt werden sollen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.