21.4296 · Motion · 2021-10-01
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Allgemeinverbindlichkeit für die BO Milch nicht zu verlängern, solange keine Verbesserung der Wertschöpfung und Planungssicherheit von der BO Milch gewährleistet wird.
Begründung
Seit Inkrafttreten des Standardmilchkaufvertrages und der Zuteilung der Allgemeinverbindlichkeit an die Branchenorganisation Milch im Jahre 2011 haben Milchproduzent*innen kaum kostendeckende Milchpreise bekommen. Dies, obwohl die Wirtschaftlichkeit für alle Mitglieder eigentlich Ziel der Branchenorganisation wäre. In der Konsequenz haben rund 10 000 Milchbetriebe vor allem in der Hügel- und Bergzone aufgegeben und die Milchproduktion hat sich auf Ackerbauflächen im Talgebiet verlagert. Im Juni 2020 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, bei der Branchenorganisation Milch darauf hinzuwirken, dass der Standardvertrag gemäss Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes folgende Elemente umfasst:
"Der Milchkaufvertrag muss sicherstellen, dass der Milchlieferant vor Ablieferung weiss, zu welchen Preisen er Milch liefert, sodass er unternehmerisch planen kann. An der Segmentierung in A-, B- und C-Milch muss festgehalten werden. Es muss in jedem Fall ein separater Preis für B- und C-Milch festgelegt werden. Der Preis für A- und B-Milch muss im Vertrag mit Menge und Preis in Kilogramm fixiert sein, mindestens für drei Monate. Die Freiwilligkeit der Lieferung von C-Milch muss dem Milchlieferanten gewährleistet sein. Entsprechend ist auch vertraglich zu vereinbaren, welche Mengen zu welchem B-Preis abgerechnet werden können. Produzenten, die keine billige B- und C-Milch liefern wollen, dürfen nicht mit Mengenkürzungen im Bereich der A-Milch und der B-Milch bestraft werden."
An der Delegiertenversammlung vom Juni 2021 hat die BO Milch jedoch entschieden, den Parlamentsbeschluss zu ignorieren und hat zugleich beim Bundesrat den Antrag gestellt, die bestehende Allgemeinverbindlichkeit ab 1. Januar 2022 um vier Jahre zu verlängern.
Da die BO Milch keinen Willen zeigt, den Parlamentsbeschluss umzusetzen oder alternative Vorschläge zur Verbesserung der Wertschöpfung und Wirtschaftlichkeit der Milchproduktion gemacht hat, ist nun der Bundesrat gefordert, der BO Milch die Allgemeinverbindlichkeit nicht zu verlängern solange von Seiten der BO Milch keine Anstrengungen zur Umsetzung einer Verbesserung der Planungsicherheit und der Wertschöpfung auf Produzentenstufe im Sinne des Parlamentsbeschlusses unternommen werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) hat an ihrer Delegiertenversammlung vom Juni 2021 eine punktuelle Änderung ihres "Reglement für den Standardvertrag und die Modalitäten zum Erst- und Zweitmilchkauf und die Segmentierung" beschlossen. Damit wird die Planbarkeit und Transparenz für die Milchverkäufer, insbesondere die Milchproduzenten, noch einmal verbessert. Neu gilt, dass auch bei unveränderten Konditionen über Menge und Preise eine Mitteilung an die Milchverkäufer erfolgen muss. Das heisst, jeder Milchkäufer ist verpflichtet, jedem Lieferanten Preise und Mengen für jedes Segment einzeln mitzuteilen. Die Mitteilung von Mischpreisen allein ist nicht mehr erlaubt. Zudem ersucht die BO Milch den Bundesrat den Standardvertrag gestützt auf Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) erneut für die Dauer von 4 Jahren (1.1.2022-31.12.2025) allgemeinverbindlich zu erklären.
Die in der Motion 19.3952 "Verlässlichkeit des Standardvertrags der BO Milch" geforderten Elemente bringen aus Sicht der BO Milch keine Verbesserung, sondern könnten sogar eine Verschlechterung des Segmentierungssystems und damit auch der Gesamtmarktstabilität zur Folge haben. Wenn beispielsweise der Milchpreis drei Monate im Voraus bekannt gegeben werden müsste, dann würde der ausbezahlte Milchpreis tiefer ausfallen. Denn je weiter in die Zukunft der Milchpreis festgelegt werden muss, desto mehr wird das Risiko der Marktschwankungen von den Milchkäufern in den im Voraus fixierten Preis eingerechnet. Die Vertreter der Milchproduzenten in der BO Milch haben sich deshalb auch gegen ein solches, zwar stabileres aber unter dem Strich für die Produzenten nachteiligeres System ausgesprochen. Mit der B-Milch haben die Milchverarbeiter die Gewissheit, dass sie mit den daraus hergestellten Produkten im liberalisierten Teil des Milchmarkts konkurrenzfähig sind. Wenn die Lieferung von B-Milch für die Milchproduzenten freiwillig wäre, dann würden die grösseren Milchverarbeiter vermehrt Milch aus dem A-Segment verwenden, um die bisherigen B-Produkte herzustellen. Damit würde auch der für die A-Milch ausbezahlte Preis sinken. Die BO Milch ist überzeugt, dass die Freiwilligkeit der B-Milch das Ende der höher bezahlten A-Milch bedeuten und somit das Erfolgsmodell der Segmentierung gefährden würde. Deshalb lehnen auch die Vertreter der Milchproduzenten in der BO Milch diese Forderung ab.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat wie verlangt darauf hingewirkt, dass die BO Milch die Anliegen der Motion 19.3952 in den Standardvertrag aufnimmt. Die Verantwortung für den Inhalt des Standardvertrags liegt aber bei der BO Milch. In der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 ist zu Artikel 37 LwG festgehalten, dass die notwendigen und praxistauglichen Elemente und Modalitäten eines standardisierten Milchkaufvertrags am besten von den Branchenorganisationen im Milchsektor beschlossen werden. Aus diesem Grund soll die Ausarbeitung eines Standardvertrags durch die Branchenorganisationen im Milchsektor erfolgen.
Zudem hat die BO Milch eine Begründung geliefert, weshalb sie die Anliegen der Motion 19.3952 nicht umgesetzt hat. Insgesamt leisten die Bestimmungen des Standardvertrags der BO Milch einen wichtigen Beitrag, um die Verbindlichkeit und Transparenz beim Handel von Rohmilch zu verbessern. Damit wird auch die Planungssicherheit und die Wertschöpfung für die Milchproduzenten gestärkt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.