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21.4310 · Interpellation · 2021-10-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Schweizerische Post mit gesetzlichem Grundversorgungsauftrag akquiriert ausserhalb dieses Auftrags vermehrt private Unternehmen, die in kompetitiven Märkten tätig sind (z.B. Aussenwerbung, Bürosoftware). Dabei sticht sie regelmässig private Mitbewerber mit äusserst vorteilhaften Angeboten aus. Die schleichende Ausweitung der privatwirtschaftlichen Aktivitäten führt dazu, dass der Wettbewerb durch Staatsgarantie und Quersubventionen zunehmend verzerrt wird und neue Risiken für Steuerzahlende entstehen. Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche gesetzlichen Grundlagen erlauben es der Post, Software für Online-Buchhaltung, Datenverwaltung oder Lohnadministration anzubieten?

2. Was hat das Anbieten einer Werbeinfrastruktur im öffentlichen Raum mit dem gesetzlichen Grundversorgungsauftrag zu tun?

3. Hat der Bundesrat diese Akquisitionen genehmigt, gebilligt oder geduldet?

4. Kann der Bundesrat garantieren, dass der Kauf von privaten Firmen, die in kompetitiven Märkten aktiv sind, nicht aus Mitteln der reservierten Dienste finanziert wurde?

5. Was kehrt der Bundesrat vor, damit die Postaktivitäten den Wettbewerb nicht durch Staatsgarantie, Gratisangebote sowie durch Quersubventionierung aus dem Monopolbereich verzerren?

6. Wie verhindert der Bundesrat, dass die Post mit dem vermehrten Kauf von privaten Firmen zu hohe Risiken eingeht, die letztlich von den Steuerzahlenden gedeckt werden müssen.

7. Wo sieht der Bundesrat die gesetzgeberischen Grenzen, jenseits derer wirtschaftliche Aktivitäten der Post nicht mehr durch die Postgesetzgebung gedeckt sind?

8. Ist der Bundesrat bereit, die Vorgaben für künftige Akquisitionen der Post zu präzisieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Fragen 1, 2 und 7: Die Post hat die Kompetenz, nebst den Grundversorgungs-leistungen weitere Dienstleistungen anzubieten, solange diese mit dem Unternehmenszweck gemäss Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes (POG; SR 783.1) im Einklang stehen. Vor dem Hintergrund der grossen Herausforderungen wie dem Rückgang der Briefmengen und den Schaltertransaktionen sowie dem Niedrigzinsumfeld hat die Post ihre neue Strategie für die Jahre 2021-2024 ausgearbeitet. Darin sieht sie unter anderem Investitionen in den Bereichen Kommunikation und Logistik vor. Der Bundesrat erwartet von der Post in den strategischen Zielen, dass sie im Geschäftsfeld Kommunikation und Logistik die führende Marktstellung im Bereich der nationalen und grenzüberschreitenden Brief- und Paketpost sicherstellt und moderne Kommunikations- und Logistikbedürfnisse durch die Entwicklung zeitgemässer Angebote insbesondere im Bereich des Informations- und Datenverkehrs abdeckt. Die in Frage 1 angesprochenen Softwareprodukte sind in diesem Zusammenhang zu sehen. Im Bereich Direktmarketing (adressierte und unadressierte Werbesendungen) ist die Post Markführerin. Der Werbemarkt ist eine wichtige Ertragsstütze der Post und leistet damit auch einen Beitrag zur Finanzierung der Grundversorgung. Mit der Akquisition von Know-how und Infrastruktur im Bereich der Digitalisierung reagiert die Post auf die Tatsache, dass sich die Grenzen zwischen den physischen und elektronischen Formen der Logistik und der Kommunikation zunehmend verwischen und vermehrt eine Verknüpfung von physischen und elektronischen Angeboten erwartet wird. So gerade auch im Werbemarkt. Die Post passt also ihre Dienstleistungen den technologischen Entwicklungen und den Bedürfnissen ihrer Kundschaft an.

Frage 3: Der Bundesrat steuert die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Er greift grundsätzlich nicht in die operative Geschäftsführung ein. Die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates. Die strategischen Ziele des Bundesrates enthalten aber gewisse Leitplanken, darunter Vorgaben zum Unternehmensrisikomanagementsystem sowie Kriterien für Beteiligungen und Akquisitionen. Der Verwaltungsrat der Post muss jedes Jahr dem Bundesrat über die Einhaltung der Ziele Rechenschaft ablegen.

Frage 4: Gemäss Art. 19 des Postgesetzes (PG; SR 783.0) darf die Post die Erträge aus dem reservierten Dienst nur zur Deckung der Kosten aus der Grundversorgung verwenden, hingegen nicht zur Verbilligung von Dienstleistungen ausserhalb der beiden Grundversorgungsaufträge (Quersubventionierungsverbot). Die PostCom überprüft die Einhaltung dieses Verbots jährlich.

Frage 5: In seinem Bericht "Staat und Wettbewerb" vom 8.12.2017 in Erfüllung der Postulate 12.4172 FDP-Liberale Fraktion und 15.3880 Schilliger hat sich der Bundesrat ausführlich mit den Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte befasst. Die dort gezogenen Schlussfolgerungen sind nach wie vor gültig.

Frage 6: Die Corporate Governance-Instrumente des Bundes - insbesondere die strategischen Ziele und deren jährliche Überprüfung - geben dem Bundesrat ein wirksames Mittel in die Hand, um das finanzielle Risiko des Bundes aus der Geschäftstätigkeit der Post zu steuern und zu begrenzen.

Frage 8: Die Vorgaben für künftige Akquisitionen der Post sind in den strategischen Zielen des Bundesrates für die Post, die unter Mitwirkung der Eidgenössischen Räte entwickelt wurden, präzisiert.

Antwort des Bundesrates.

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