21.4311 · Motion · 2021-10-01
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Beobachtungsstelle der Fundamentalismen und Extremismen zu schaffen.
Begründung
Informationen über Fundamentalismen und Extremismen sind in der Schweiz allzu oft auf die akademische Welt beschränkt und bleiben der breiten Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich. Diese Informationen müssen an alle Bürgerinnen und Bürger weitergegeben, bekannt gemacht werden und der Aufklärung der Bevölkerung dienen. Umgekehrt kann die Forschung sehr von den Erfahrungen der Bürger profitieren.
Zwar haben wir eine ganze Reihe von Mechanismen und Institutionen zur Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus im Allgemeinen, doch die Menschen, die subtilen Formen der Untergrabung von demokratischen Werten und individuellen Freiheiten ausgesetzt sind oder diese miterleben, sei es via Schulen oder sozialer Arbeit, erhalten keine Antwort auf ihre Fragen und fühlen sich oft allein gelassen.
In Ihrer Beantwortung auf die Frage 21.7841 hält der Bundesrat fest, dass es in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage gibt, um Fundamentalismus und Extremismus ohne Gewaltbezug bearbeiten zu können. Somit verfügt er nicht über ein nationales Observatorium der Fundamentalismen und Extremismen.
Eine Beobachtungsstelle der Fundamentalismen und Extremismen in der Schweiz soll eine unabhängige Organisation sein, die theoretisches, praktisches und kritisches Wissen über Fundamentalismen und Extremismen sammelt, verbreitet und austauscht. Sie soll sich für die demokratischen Werte und die Meinungs- und Gewissensfreiheit einsetzen.
Die Zunahme des religiösen Fundamentalismus und des Extremismus ist eine ganz konkrete Sorge vieler Bürger in unserem Land und in Europa. Dieses Phänomen kann mit Bildung, dem Verständnis, dem Austausch und der Weitergabe von Wissen sowie dem Schutz der Meinungs- und Gewissensfreiheit eingedämmt werden.
Die Untergrabung demokratischer Strukturen durch nicht-demokratische religiöse oder politische Organisationen erfolgt unmerklich, langsam und still im gewöhnlichen Alltag. Es ist wichtig, dass diese Probleme so konkret wie möglich angegangen werden, damit sie nicht zu Überdruss führen, der sich in radikalen Formen von Gewalt, Depression oder antidemokratischen politischen Entscheidungen niederschlägt.
In diesem Sinn ist eine Beobachtungsstelle auch Anlaufstelle für viele Leute, sie bietet auch Unterstützung jenen Menschen, die aufgrund ihrer Meinung, Weltanschauung oder ihres Glaubens bedroht, ausgegrenzt oder belästigt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass extremistischen Strömungen eine Herausforderung für die Gesellschaft sein können. Vertretende aller drei Staatsebenen haben deshalb im Dezember 2017 den Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus verabschiedet. Im Rahmen der Umsetzung dieses Nationalen Aktionsplans und mit dem vom Bund initiierten Impulsprogramm hat jeder Kanton eine Anlaufstelle oder einen Single Point of Contact bei einer bestehenden Organisation wie der Polizei geschaffen. Diese Stellen stehen sowohl der breiten Bevölkerung als auch Fachpersonen zur Verfügung. Sie geben Auskunft zu allen Arten von Extremismen. Die Liste mit den kantonalen und städtischen Anlaufstellen und weiterführende Informationen zu den Themen Extremismen und Radikalisierung sind öffentlich zugänglich und auf den beiden Websites ch.ch sowie des Sicherheitsverbunds Schweiz aufgeschaltet.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) berichtet jährlich umfassend über die Bedrohungslage der Schweiz. Der Bericht ist verfügbar auf der Website des NDB. Zudem hält die nationale Koordinationsstelle für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans, die beim Sicherheitsverbund Schweiz angesiedelt ist, in ihrem regelmässig publizierten und öffentlich zugänglichen Monitoring-Bericht fest, welche Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus von den Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen ergriffen werden.
In der Schweiz erfolgt die präventive Beobachtung terroristischer und gewalttätig-extremistischer Gruppierungen durch den NDB, wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 27. September 2021 zur Frage Rüegger 21.7841 ausgeführt hat. Gemäss Nachrichtendienstgesetz (SR 121) kann der NDB Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit solcher Organisationen oder Personen beschaffen und bearbeiten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese ihre Rechte missbrauchen, um terroristische oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen. Der NDB steht zudem in engem Kontakt mit den kantonalen Nachrichtendiensten und kann die Sicherheitsbehörden frühzeitig informieren.
Die Schweizer Armee nimmt die Problematik des Extremismus ebenfalls sehr ernst. Sie verfolgt eine Null-Toleranz-Strategie, das heisst, in Fällen von extremistischen Geisteshaltungen sind die militärischen Verantwortlichen gefordert, rasch zu handeln. Sie werden dabei von der Fachstelle Extremismus in der Armee unterstützt. An diese Fachstelle können sich alle Angehörigen der Armee wenden.
Aufgrund der bereits vorhandenen Instrumente zur Beobachtung und frühzeitigen Prävention von Extremismus und Radikalisierung ist der Bundesrat der Auffassung, dass die zusätzliche Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle nicht notwendig ist.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.