Systematische Datenerhebung im Kultursektor zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann
21.4335 · Postulat · 2021-10-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in den einzelnen Sparten und Institutionen des Kultursektors rasch eine systematische Datenerhebung durchzuführen und auf Bundesebene gezielte langfristige Massnahmen festzulegen, die zum Abbau der zulasten der Künstlerinnen festgestellten Ungleichheiten führen.
Eine Minderheit der Kommission (Gutjahr, de Montmollin, Eymann, Gafner, Haab, Huber, Keller Peter, Markwalder, Tuena, Umbricht Pieren) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Begründung
Eines der in der Kulturbotschaft 2021-2024 festgehaltenen kulturpolitischen Ziele des Bundes ist die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kulturbereich. Im Auftrag von Pro Helvetia wurde eine Vorstudie realisiert, die auf punktuellen Erhebungen in den Sparten darstellende Künste, Musik, Literatur und visuelle Künste basiert. Erste Studienergebnisse zeigen, dass im Kulturbereich tiefgreifende Unterschiede in der Behandlung von Frauen und Männern bestehen, insbesondere in den Sparten Musik, visuelle Künste und darstellende Künste. In Leitungsfunktionen und in der Programmierung sind die Frauen unter- oder gar nicht vertreten. Auch in künstlerischen Leitungsfunktionen sowie als Autorinnen und Komponistinnen sind sie in der Minderheit. Daraus wird deutlich, dass die Programmierung und die Ausbildungen im Kulturbereich dringend diversifiziert werden müssen.
Diese ersten Ergebnisse zeigen auch, dass die wirtschaftliche Situation und die Karrierechancen der Frauen im Kulturbereich schlechter sind als diejenigen der Männer. Es braucht detailliertere Daten zu den Einkommen und zu den Lohnunterschieden zwischen den Geschlechtern. Ausserdem müssen diese Daten verknüpft werden mit den Informationen zu den unterschiedlichen künstlerischen Laufbahnen; zu den Schlüsselmomenten, die über die Weiterführung oder den Abbruch einer künstlerischen Laufbahn führen; zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie usw.
Obschon in der Kulturbotschaft 2021-2024 vorgesehen, fehlen bisher Daten und Statistiken zu den Geschlechtern. Es braucht detailliertere Erhebungen, um gezielte, langfristige Massnahmen ergreifen zu können. Diese sind vom Bundesamt für Kultur, von Pro Helvetia und vom Bundesamt für Statistik zu erarbeiten. Die künstlerischen Hochschulen müssen in diese Arbeiten einbezogen werden (Zugang, Auswahlkriterien, Lehrgänge, Dozentinnen und Dozenten, Anzahl Studentinnen und Studenten sowie Absolventinnen und Absolventen). Die Förderung muss auf den verschiedenen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) näher untersucht werden, wobei die Subventionsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind. Dies ist ein für den "Nationalen Kulturdialog" relevantes Thema.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung des Postulats einverstanden, darum hat er die Verbesserung der Chancengleichheit im Kultursektor auch als Ziel in der Kulturbotschaft 2021-2024 (BBl 2020 3131) verankert.
In den verschiedenen Sparten und Institutionen eine systematische Datenerhebung durchzuführen und diese mit biographischen Informationen zum Karriereverlauf von Kulturschaffenden zu verknüpfen, wie es das Postulat verlangt, ist angesichts der Grösse und Vielfältigkeit des Kultursektors aus Sicht des Bundesrates allerdings nicht realistisch.
Die Motion 20.3588 Herzog "Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter" beauftragt den Bundesrat "sicherzustellen, dass alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechtern aufgeschlüsselt beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Geschlechter untersucht und dargestellt werden." Die Umsetzung dieser Motion erfolgt im Rahmen der Gleichstellungsstrategie 2030 (www.ebg.admin.ch > Dokumentation > Publikationen). Entsprechende Instrumente werden bis Ende 2023 erarbeitet. Ergänzend dazu plant die Stiftung Pro Helvetia eine einmalige Untersuchung zu strukturellen Herausforderungen für weibliche Kulturschaffende zu erstellen, in Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten und Verbänden.
Andererseits erlauben es die bestehenden Kulturstatistiken des Bundes bereits heute, gewisse Aussagen bezüglich Vertretung der Geschlechter nach Sparten, Anstellungsverhältnis und Funktion im Betrieb zu machen. Für Kulturbetriebe ab drei Beschäftigten werden ausserdem Angaben zum Lohneinkommen nach Geschlecht erhoben (vgl. Kulturwirtschaft in der Schweiz: Kulturbetriebe und Kulturschaffende, Neuchâtel 2020).
Auf dieser Grundlage hat das Bundesamt für Kultur (BAK) im Bereich der Filmförderung bereits konkrete Massnahmen zum Abbau von Ungleichheiten vorgekehrt (Bericht "Gleichstellung im Schweizer Filmschaffen, Luzern 2021). Im Lauf der Förderperiode 2021-2024 werden das BAK und die Stiftung Pro Helvetia gestützt auf entsprechende Zahlen und Strukturanalysen zusätzliche Massnahmen für weitere Bereiche prüfen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.