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21.4370 · Interpellation · 2021-12-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Seit knapp einem Jahr stehen verschiedene Impfstoffe zur Verfügung, um die Bevölkerung gegen das SarsCoV2-Virus zu impfen. Primär aus logistischen Gründen wurde der Impfstoff mehrheitlich in Impfzentren verabreicht. Die Chargengrösse (10er bis 12er Packungen), Vorgaben bezüglich der Kühlung, der grosse administrative Aufwand und die nicht-kostendeckende Entschädigung führen dazu, dass der übliche Impfweg über Arztpraxen und Apotheken nicht funktioniert hat. Dadurch wird das Potential der Arztpraxen die Kinder und Jugendlichen resp. deren Eltern sowie erwachsenen Patient:innen, welche sich nicht im Impfzentrum impfen lassen können, von der Impfung zu überzeugen nicht ausgeschöpft. Ausserdem wird das SarsCov2 Virus, wie die Influenzaviren, aktiv bleiben und zu einer Normalität werden. Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Position der Kinderärzt:innen, dass die Impfzentren pädiatrisch geschultes Personal für Impfungen von Kindern benötigen, aber die Impfung im Rahmen der vertrauten Kinderarztpraxis am geeignetsten wäre, um das Vertrauen der Eltern zu gewinnen und die Kinder möglichst wenig zu ängstigen.

2. Welche Schritte hat der Bundesrat in Zusammenarbeit mit der Industrie oder Dritten (Swissmedic, Militärapotheke, u.a.) bereits unternommen, um Einzelimpfungen flächendeckend auch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten anbieten zu können? Dies mit dem Ziel das Vertrauen der Eltern und Patient:innen zu gewinnen, damit die Impfrate verbessert werden kann.

3. Wie will er ermöglichen, dass Einzelimpfungen bei niedergelassenen Ärzt:innen auch in der Schweiz verfügbar sind?

4. Covid 19 wird uns noch lange beschäftigen, hat der Bundesrat schon Überlegungen getroffen wann und wie der Übergang zum normalen Impfalltag im Rahmen der kinder- und hausärztlichen Praxis erfolgen soll?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass pädiatrisch geschultes Personal für die Impfung von Kindern zum Einsatz kommen soll und insbesondere Kinderärztinnen und -ärzte einzubeziehen sind. Die Umsetzung der Impfstrategie und damit der Entscheid, wo und durch wen geimpft wird, liegt in der Kompetenz der Kantone.

2. und 3. Die Verfügbarkeit von Einzelimpfdosen vereinfacht die Umsetzung der Impfstrategie insbesondere in Arztpraxen. Sobald Einzelimpfdosen herstellerseitig erhältlich sind und die Marktzulassung durch Swissmedic erfolgt ist, sollen diese zeitnah zur Verimpfung in der Schweiz beschafft werden. Der Bund steht in engem Austausch mit den Impfstoffproduzenten, die jedoch den Fokus aktuell auf die schnelle und weltweite Verfügbarkeit von Impfstoffen generell und nicht auf die Produktion von Einzelimpfdosen legen.

4. Für den Bundesrat ist es ebenfalls ein Anliegen, sobald wie möglich in die Verteilung über die gängigen Verteilkanäle und damit den normalen Impfalltag überzugehen. Dies ist unter anderem abhängig von den Eigenschaften der Impfstoffe und den Logistikanforderungen. Solange die Impfstoffbeschaffung zentral über den Bund organisiert wird, obliegt die Erstlagerung der angelieferten Impfstoffe sowie die weitere Auslieferung an die Kantone voraussichtlich dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport respektive der Armeeapotheke. Demgegenüber liegt die Umsetzung der Impfstrategie und damit der Entscheid, wo und durch wen geimpft wird, wie erwähnt in der Kompetenz der Kantone.

Antwort des Bundesrates.