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21.4413 · Motion · 2021-12-13

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, dem Forum der Eidgenössischen Jugendsession und der Kinderkonferenz ein Vorstellungsrecht ihrer Petitionen und Anträge in den zuständigen Kommissionen zu gewähren, welche diese behandelt.

Begründung

Die Eidgenössische Jugendsession und die Kinderkonferenz sind gute Beispiele für politische Kinder- und Jugendpartizipation auf Eidgenössischer Ebene. Im Postulatsbericht vom 25. April 2017 "Die Jugendsession stärken" (in Erfüllung des Po. Reynard 13.4304) bezeichnete der Bundesrat die Jugendsession als wertvollen jährlichen Anlass der politischen Bildung und politischen Partizipation für Jugendliche. Trotzdem verzichtete er auf die Schaffung von verbindlichen Instrumenten wie ein Antragsrecht für Kinder und Jugendliche, insbesondere für die Jugendsession.Aktuell werden die Petitionen der Eidgenössischen Jugendsession oder die Forderungen der Kinderkonferenz zu wenig beachtet. Der Postulatsbericht hält dazu fest, dass bisher nur 15 Forderungen (Stand 2017) von Parlament als Postulate oder im Rahmen von ordentlichen Geschäften behandelt wurden. Das sind weniger als ein Zehntel der effektiv gestellten Forderungen (Stand 2017). Die Jugendsession und die Kinderkonferenz stehen für konstruktive politische Auseinandersetzungen und das Formulieren von Forderungen der Kinder und Jugendlichen auf nationaler Ebene. In Anbetracht der wenigen aufgenommenen Forderungen aus der Jugendsession und der Kinderkonferenz muss über die Stärkung ihres Einbezugs nachgedacht werden. Ein direktes Vorstellungsrecht der Anliegen oder Petitionen für das Forum der Jugendsession und der Kinderkonferenz in den Kommissionen, welche sie behandeln, wäre ein geeignetes Mittel. Das Forum hätte so die Möglichkeit, seine Anliegen der zuständigen Kommission zu präsentieren und eine angemessene Beachtung zu erwirken. Das direkte Vorstellen der Anträge und Petitionen stärkt die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, wertet die Anträge auf und gibt ihnen mehr Gewicht, ermöglicht den direkten Austausch und das Verständnis auf Augenhöhe - eine Diskussion mit, statt über Kinder und Jugendliche.Die Schweiz hat die UNO-Konvention über die Rechte der Kinder ratifiziert. Sie ist damit aufgefordert, die direkte Partizipation der Kinder und Jugendlichen auf der Ebene der Kommune, des Kantons, aber auch des Bundes zu fördern.

Antrag des Bundesrates

Das Büro beantragt, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit (Trede, Andrey) beantragen, die Motion anzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Büro schätzt das Engagement und die Arbeiten des Forums der Eidgenössischen Jugendsession und der Kinderkonferenz und unterstützt Bestrebungen zur politischen Bildung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Das Büro erachtet es jedoch als nicht angebracht, diesen zwei Organisationen ein explizites Vorstellungsrecht für ihre Petitionen und Anträge einzuräumen und sie somit gegenüber anderen Organisationen (z.B. der Eidgenössischen Frauensession) zu bevorzugen.Im geltenden Recht haben einzig die Kantone für ihre Standesinitiativen ein Anhörungsrecht (vgl. Art. 160 Abs. 1 BV und Art. 116 Abs. 4 ParlG).Gemäss Art. 45 Abs. 1 Bst. b und c ParlG können die Kommissionen aussenstehende Sachverständige beiziehen und interessierter Kreise anhören. In diesem Rahmen können die Kommissionen bereits jetzt Vertreterinnen und Vertreter der Jugendsession und der Kinderkonferenz einladen, um ihre Petitionen und Anträge der Kommission vorzustellen. Den Organisatorinnen und Organisatoren der Jugendsession und der Kinderkonferenz steht es selbstverständlich frei, mit den Kommissionen Kontakt aufzunehmen und ihre Anliegen zu deponieren. Würden die Kommissionen aber gezwungen, bestimmte Organisationen und Gremien einzuladen, wäre dies ein Eingriff in ihre Planungs- und Traktandierungsorganisation und müsste auf Stufe Gesetz oder Reglement geregelt werden.