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Mit mehrdeutigen Fragen die psychische Flugtauglichkeit beurteilen. Für Privatpiloten der richtige Ansatz?

21.4434 · Interpellation · 2021-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Nach einem bewusst verursachten Absturz eines Linienflugzeugs im Jahre 2015 verlangt die EASA bei der periodischen medizinischen Untersuchung auch Abklärungen über den psychischen Zustand der Piloten. Obwohl von der EASA nicht vorgeschrieben, müssen alle Piloten (PPL/LAPL) seit kurzem einen "Mental Health Mini Fragebogen" der Europäischen Gesellschaft für Luftfahrtpsychologie ausfüllen und unterzeichnen. Gefragt wird z.B., ob sie nach dem Konsum von Alkohol Schuldgefühle haben, sie sich im Beruf zu wenig herausgefordert fühlen, ihre finanzielle Situation angespannt sei, ihr Gewicht häufig schwanke, sie leicht einschlafen, sie nach der Arbeit gerne bei einem Drink entspannen, oder ob sie nach einigen Tagen Arbeit Schwierigkeiten haben, den "Schlafrhythmus wieder zu normalisieren". Geantwortet werden kann nur mit "stimme gar nicht zu/stimme eher zu/weiss nicht/stimme eher zu/stimme völlig zu". Laut BAZL handelt es sich nur um eine Checkliste für die Ärzte.

Viele Fragen sind schwammig oder mehrdeutig formuliert: Unklar ist z.B., was und wieviel ein "Drink" bedeutet. Leichtes Einschlafen bedeutet beim Zubettgehen etwas grundsätzlich anderes als im Cockpit. Fragen nach einem "häufig ändernden Beziehungsstatus" oder Schuldgefühlen fokussieren sachfremd auf moralische Werte, und wenn gar realitätsfremd insinuiert wird, "nach einigen Tagen Arbeit" sei der Schlafrhythmus gestört, fehlt eine adäquate Antwortmöglichkeit. Dass alle Fragen auch mit "weiss nicht" beantworten werden können, zeigt wie unausgegoren der Fragenbogen ist. Er kann nicht guten Gewissens unterzeichnet werden und greift unzulässig in die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte Betroffener, insbesondere von Privat- und Sportpiloten, ein.

- Glaubt der Bundesrat, dass anhand derart undifferenzierter Fragen und strikter Antwortvorgaben gefährliche psychische Auffälligkeiten erkannt werden können?

- Wie beurteilt der Bundesrat die Verwendung dieses Fragebogens, nachdem die EASA aktuell einen Forschungsauftrag ausgeschrieben hat, weil es keine validierten Methoden zur Bewertung der psychischen Gesundheit des Luftfahrtpersonals gibt?

- Weshalb müssen Piloten eine Checkliste für Vertrauensärzte unterzeichnen?

- Welche Nachteile drohen Piloten, die den Fragebogen nicht ausfüllen und unterzeichnen?

- Wie würde der Bundesrat die Frage beantworten, ob er nach dem Alkoholkonsum ein schlechtes Gewissen hat?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Einführung des "Mental Health Questionnaires" (MHQ) geht zurück auf den von einem Piloten herbeigeführten Absturz eines Flugzeugs von Germanwings im Jahr 2015. Danach legte die EU-Kommission sechs Massnahmen betreffend die psychische Gesundheit fest, die in die EU-Verordnungen (EU) Nr. 1178/2011 und (EU) Nr. 965/2011 aufgenommen wurden. Aufgrund des Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU sind diese Massnahmen auch in der Schweiz anwendbar. Der daraus resultierende MHQ wird in mehreren europäischen Ländern (u.a. Spanien, Deutschland, Österreich, Italien) seit 2019 verwendet und wurde 2021 - nach Evaluation der Erfahrungen aus anderen Staaten - in der Schweiz übernommen. Bei einem Transfer der Fluglizenz aus der Schweiz in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) wird das Ausfüllen des Fragebogens vorausgesetzt.

1. Der MHQ unterstützt Vertrauensärztinnen und -ärzte, indem er systematisch die relevanten Aspekte einer psychiatrisch-psychologischen Evaluation abdeckt und auf mögliche Risikofaktoren hinweist. Die Fragen wurden unter Einbezug von Fachpersonen der European Society for Aviation Psychology erarbeitet und sind Teil einer standardisierten, klinischen Risikobeurteilung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit psychische Erkrankungen erkannt werden können, der Fragebogen aber nicht garantieren kann, ob eine Pilotin oder ein Pilot künftig eine psychische Auffälligkeit entwickeln wird oder gar gefährliche Absichten hegt.

2. Der Fragebogen entspricht dem aktuellen Stand der internationalen Best Practice in der Flugmedizin. Die von der EASA angestossene Weiterentwicklung und Verfeinerung der Beurteilungsmethoden für die psychische Gesundheit durch die Vertrauensärztinnen und -ärzte erachtet der Bundesrat als wichtig und sinnvoll. Dies entspricht auch der Haltung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO, der EASA sowie flugmedizinischer Fachgesellschaften.

3. Pilotinnen und Piloten müssen sowohl die Tauglichkeitsprüfung als auch den ergänzenden MHQ jeweils als Selbstdeklaration unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung der Selbstdeklaration erklären sie, dass sie die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig richtig angegeben und weder wichtige Informationen verschwiegen noch falsche Angaben gemacht haben. Die Selbstdeklaration über Fragebogen entspricht der gesetzlichen Praxis bei der vertrauensärztlichen Untersuchung; so auch in der Beurteilung der psychischen Gesundheit. Ausserdem hält sie den Untersuchungsaufwand in Grenzen.

4. Pilotinnen und Piloten können den Fragebogen auch gemeinsam mit den Vertrauensärztinnen und -ärzten ausfüllen, müssen ihn aber eigenhändig unterzeichnen. Werden Antworten oder die Unterschrift verweigert, kann die Untersuchung nicht vollständig durchgeführt und damit die medizinische Flugtauglichkeit nicht bescheinigt werden. Eine Rückweisung des MHQ zieht eine vertiefte Abklärung in diesem Bereich nach sich.

5. Fragen nach dem Konsum von psychotropen Substanzen gehören zum Grundkatalog der ärztlichen Anamnese. Die Antwort auf diese spezifische Frage wird im Hinblick auf die Flugtauglichkeit in den Kontext der geistigen und körperlichen Gesundheit eingeordnet.

Antwort des Bundesrates.

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