Lexipedia

21.444 · Parlamentarische Initiative · 2021-05-03

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Artikel 47 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

1 Die Beratungen der Kommissionen sind vertraulich. Es wird nicht bekanntgegeben, wie die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Stellung genommen haben. (bestehend)

Die Ergebnisse der einzelnen Abstimmungen hingegen werden protokolliert und in geeigneter Form veröffentlicht.

Begründung

In den Kommissionen wird wertvolle Arbeit geleistet. Selbstverständlich sollen die Beratungen nach wie vor vertraulich sein. Leider verschanzen sich aber zahlreiche Mitglieder des Parlaments hinter eben diesem Kommissionsgeheimnis und verbergen so ihre wahre Gesinnung und Haltung.

Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben aber Anspruch darauf zu erfahren, wer in einer Beratung welche Haltung vertreten hat - und insbesondere, ob die von ihnen gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter auch tatsächlich die im Wahlkampf und auf Podien versprochenen Positionen einnehmen und die Anliegen auch wirklich wie versprochen vertreten.

Technisch lässt sich dies mit denselben Geräten, wie diese beispielsweise anlässlich der Sessionen in der BernExpo verwendet wurden, lösen. Dabei würde auch das zeitraubende und oft fehleranfällige Auszählen von Hand durch die Kommissionssekretariate entfallen.