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21.4459 · Interpellation · 2021-12-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im November 2021 hat das Bundesamt die Statistik der "Einkommen der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen im Jahr 2019" publiziert. Die teils sehr hohen Einkommen der Ärztinnen und Ärzte sind mit ein Grund für die hohen Kosten im Gesundheitswesen. Umso wichtiger ist es, dass über die vorwiegend aus Steuer- und Prämiengeldern finanzierten Löhne Transparenz besteht. Aus diesem Grund verlangt Artikel 59a Absatz 2 KVG klipp und klar: "Die befragten natürlichen und juristischen Personen sind zur Auskunft verpflichtet. Die Angaben sind kostenlos zur Verfügung zu stellen." Bei der Befragung des BFS fallen zwei stossende Fakten auf:

- Der Rücklauf liegt bei nur gerade 64 Prozent - das ist bei einer obligatorischen Erhebung extrem tief. Dies hält auch das BFS fest.

- 10 Prozent der Angaben mussten ausgeschlossen werden, da unplausibel.

Genaue Informationen zu den einzelnen Kostenträgern sind für die Planung des Gesundheitswesens von zentraler Bedeutung. In diesem Sinne wird auf bei jeglichen Tarifen ein hohes Mass an Transparenz gefordert.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

- Wie beurteilt der Bundesrat die Situation?

- Was gedenkt er zu unternehmen?

- Welche Sanktionen haben die nicht-teilnehmenden Ärzte zu erwarten?

Stellungnahme des Bundesrates

Die jährliche Erhebung der "Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren" durch das Bundesamt für Statistik (BFS) stützt sich auf das Bundesstatistikgesetz (BStatG, SR 431.01) wie auch auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10). Beide Gesetzesgrundlagen sehen eine obligatorische Teilnahme an der Erhebung vor. Im Rahmen des KVG sind keine Sanktionen für eine Teilnahmeverweigerung vorgesehen; auf Grundlage des BStatG sind Sanktionen möglich, jedoch unter Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips.

1. Die Erhebung wurde 2016 eingeführt und es sind einige Erhebungszyklen notwendig, um diese zu etablieren. Bis 2019 konnte die Teilnahme an der Erhebung stetig erhöht werden. Die Erhebung wurde im Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Krise vorzeitig beendet. Im Jahr 2021 konnte die Erhebung trotz erschwerenden Umständen gestartet werden, die Auswirkung dieser Krise auf die Teilnahme wird erst nach Abschluss der Erhebung im April 2022 evaluiert werden können.

2. Wenn sich nach Beendigung der Pandemie die bisherige Tendenz der stetigen Teilnahmeerhöhung nicht wiedereinstellt, wird der Bundesrat die Angemessenheit von Massnahmen evaluieren.

3. Aufgrund der bislang wenigen Erhebungszyklen hat das BFS auf Sanktionen gemäss BStatG verzichtet. Bei ca. 18'000 potentiellen Teilnehmern bestünde ein erheblicher administrativer Aufwand zur Vollstreckung von Sanktionen. Somit beschränkt sich das BFS auf das Schreiben von Mahnungen. Das BFS bemüht sich zudem, in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Ärzteschaft auf nationaler und kantonaler Ebene, eine gleichzeitige signifikante Erhöhung sowohl der Teilnahme wie auch der Datenqualität zu erreichen.

Antwort des Bundesrates.