21.447 · Parlamentarische Initiative · 2021-05-04
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Konzept der planetaren Belastungsgrenzen soll in der Bundesverfassung und im Umweltschutzgesetz verankert werden.
2009 wurde das wissenschaftliche Konzept der neun planetaren Belastbarkeitsgrenzen erstmals veröffentlicht, 2015 folgte ein aktualisierter Bericht. Das Konzept definiert einen Rahmen, innerhalb dessen sich die Menschheit auf sichere und gerechte Art entwickeln kann; der Ansatz fusst auf neun biophysikalischen Prozessen, die in ihrer Gesamtheit die Stabilität des Planeten Erde regulieren.
Dieser neue Ansatz steht in der Tradition der Arbeiten des Club of Rome (Meadows et. al., 1972). Sein Ziel ist ein verbessertes Wissen über jähe Veränderungen des globalen Ökosystems, die durch das menschliche Handeln verursacht werden und welche sich auf die Ökosysteme und das Wohlbefinden aller auswirken können. Der Ansatz ruft zudem in Erinnerung, dass die Klimaerwärmung leider nur eine der neun planetaren Belastbarkeitsgrenzen ist, mit denen wir konfrontiert sind. Die Stabilität und die Widerstandsfähigkeit sind auch durch die folgenden acht kumulativen Prozesse bedroht:
- Die Störung des Stickstoff- und Phosphorkreislaufs, die vorwiegend durch die Herstellung von Düngemitteln für die Intensivlandwirtschaft und den Einsatz dieser Düngemittel bedingt ist sowie durch Emissionen aus Verkehr und Industrie und durch Belastungen aus Haushalten.
- Die veränderte Bodennutzung, die sich aus der Urbanisierung und der Abholzung der Wälder, aus der Ausbreitung und zunehmenden Intensivierung der Landwirtschaft und aus der zunehmenden Erschliessung durch Verkehrsmittel ergibt.
- Die Übersäuerung der Ozeane, die mit dem steigenden Kohlendioxidgehalt der Atmosphäre sowie mit der unmittelbaren Verschmutzung der Meere und Ozeane durch Zuflüsse zusammenhängt.
- Die Zerstörung der Ozonschicht, die durch langlebige künstliche Gase wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) verursacht wird. Diese Gase wurden vorwiegend in Kühlsystemen eingesetzt und sind seit 1987 verboten; wegen ihrer Langlebigkeit sind sie aber immer noch in der Atmosphäre auffindbar.
- Die atmosphärische Aerosolbelastung, beispielsweise durch Feinstaub aus Dieselfahrzeugen. Die hauptsächlichen Quellen sind Verkehr, Industrie, Haushalte und das Baugewerbe.
- Die übermässige Süsswassernutzung, die bedingt ist durch den gestiegenen Wasserverbrauch in Landwirtschaft, Industrie, Haushalten und in der Freizeitindustrie.
- Die Einbringungen neuartiger Substanzen in die Biosphäre; durch die Intensivlandwirtschaft, durch Belastungen aus Industrie- und Haushalt, durch den Verkehr und die Rohstoffgewinnung kommt es zu Verschmutzungen und Störungen von Lebensräumen.
- Der Verlust der Biodiversität; die fünf Faktoren, welche die Natur direkt beeinflussen und die im weltweiten Massstab den grössten Einfluss haben, sind, in absteigender Ordnung:
1. Veränderungen in der Nutzung des Bodensund der Meere (Intensivlandwirtschaft, Abholzung, Urbanisierung, Intensivhaltung zu Land und im Meer, Transport zu Land und zu Wasser, Massentourismus); 2. Übernutzung gewisser Organismen (industrielle Fischerei, intensive Waldwirtschaft, Wilderei);
3. Klimawandel;
4. Verschmutzung (Einbringung neuartiger Substanzen);
5. invasive gebietsfremde Arten.
Die kumulierten Auswirkungen dieser Effekte führen zum sechsten Massenaussterben. Das Konzept der planetaren Belastbarkeitsgrenzen gestattet eine weltweite und bereichsübergreifende Sicht der Risiken, die sich dem Planeten stellen, und das Konzept erlaubt es, die wechselseitige Beeinflussung der Bereiche zu verfolgen. Diesen Prozessen - sie werden ausgelöst durch menschliche Tätigkeit - ist eigen, dass sie sich weltweit abspielen und eine direkte Bedrohung für die Menschheit darstellen. Ein und dieselbeTätigkeit zeitigt verschiedene Folgen. So sind stören Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor verantwortlich für die Störung des Stickstoffkreislaufes und die übermässige Bodennutzung; solche Fahrzeuge stossen aber auch atmosphärische Aerosole und toxische Gase aus und natürlich auch Treibhausgase, die für die Klimaerwärmung verantwortlich sind. Die Gesamtheit dieser Auswirkungen wirkt sich dann kumuliert auf die Biodiversität und die Gesundheit des Menschen aus.
Begründung
Für sieben der der neun planetaren Belastbarkeitsgrenzen wurden Mengenschwellen definiert. Schon 2009 hat eine von Johan Rockström geleitete Forschungsgruppe festgestellt, dass drei dieser Grenzen schon überschritten worden sind (Klimawandel, Abnahme der Biodiversität, Störung des Stickstoffkreislaufs). Anlässlich der 2015 erfolgten Revision des Modells, das dem Konzept zugrunde liegt, wurden neue Mengenschwellen definiert, die regionalen Unterschieden und der Heterogenität der Prozesse Rechnung tragen. Eine weitere Schwelle ist unterdessen überschritten worden (Veränderungen in der Bodennutzung). Heute ist das Konzept der planetaren Belastbarkeitsgrenzen breit anerkannt, und es ist auf europäischer (Europäische Umweltagentur, Europäische Kommission) und auf internationaler Ebene (insbesondere bei den Vereinten Nationen) verankert.
Stellen wir fest: Vier der neun Grenzen, innerhalb deren die Menschheit bestehen kann, wurden bereits überschritten (Klimawandel, Verlust an genetischer Biodiversität, Störung des Stickstoffkreislaufs und Veränderungen in der Bodennutzung). Dazu kommt, dass wir völlig im Unklaren darüber sind, was den Verlust an funktionaler Biodiversität (Ökosystemdienstleistungen), chemische Verunreinigungen und die Zunahme atmosphärischer Aerosole betrifft. Es herrscht ein ökologischer Notstand, der zwar den Klimanotstand beinhaltet, aber weit über diesen hinausgeht.
Der Bericht "Umwelt-Fussabdrücke der Schweiz" (BAFU 2018) zeigt auf, dass sich die Treibhausgas-Effizienz in den vergangenen zwanzig Jahren verbessert, die Biodiversitäts-Effizienz aber verschlechtert hat. Im Bericht wird festgestellt, dass die Umwelt-Fussabdrücke der Schweiz nur dann auf ein Mass gesenkt werden können, das mit den Belastbarkeitsgrenzen des Planeten vereinbar ist, wenn gleichzeitig bei den relevanten Konsumbereichen (Ernährung, Wohnen, Mobilität usw.) und auf verschiedenen Ebenen (Lieferketten, Technologien, Produktions- und Konsummuster) angesetzt wird. Ferner wird im Bericht festgehalten, dass, um die Entwicklung der konsumbedingten Umweltbelastung beurteilen zu können, das Augenmerk auf die in Zehnjahresperioden erkennbaren Unterschiede und nicht auf die jährlichen Schwankungen gelegt werden sollte.
Wenn wir diese Tatsachen anerkennen und sie in unser Rechtssystem integrieren, schaffen wir die Möglichkeit, den schädlichen Auswirkungen entgegenzuhalten, die aus der übermässigen Nutzung unserer Ökosysteme resultieren und die unser Überleben gefährden. Durch die Einführung des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung in den 1990er-Jahren konnte dieses Ziel nicht erreicht werden - mit der Folge, dass der Fortbestand der Umwelt für künftige Generationen gefährdet ist.