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21.4474 · Postulat · 2021-12-16

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über das Ausmass der sogenannten "Konversionstherapien" in der Schweiz zu erstellen und zu prüfen, ob das bestehende Recht ausreicht, um gegen allfällige Praktiken vorzugehen.

Begründung

Sogenannte "Konversionstherapien" sind eine Reihe von Behandlungen, die das therapeutische Ziel haben, die sexuelle Orientierung einer Person zu verändern.

Der Bundesrat hat sich in der Antwort auf die Motion 19.3840 und die Interpellation 20.3870 zu dieser Frage geäussert. Er ist der Ansicht, dass diese Praktiken "aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen sind". Er meinte zudem, dass "die Behandlung einer Nicht-Krankheit an sich keinen Straftatbestand darstellt. Einzelne so genannte Konversionstherapien können jedoch einen Straftatbestand darstellen (...). Daher kann nur ein Gericht von Fall zu Fall entscheiden, ob die Durchführung einer solchen Therapie eine Straftat darstellt. Im Falle eines nachgewiesenen konkreten Schadens besteht also kein Rechtsvakuum."

Trotz dieser Einschätzung des Bundesrates, erwägen derzeit mehrere kantonale Parlamente eine entsprechende Gesetzgebung, auch wenn noch nicht hinreichend klar ist, ob es dafür einen Bedarf gibt. Auch im Nationalrat wurden drei parlamentarische Initiative gegen "Konversionsmassnahmen" und "Konversionsbehandlungen" (21.483, 21.496, 21.497) eingeführt.

Nebst der, laut Bundesrates, genügende Rechtslage, gilt es zu bemerken, dass auch die Sachlage unklar ist. Es gibt noch keine Studie zu diesen Praktiken die aufzeigen würde, welche problematischen Fälle in der Schweiz heute auftreten und wie das geltende Recht auf diese Situationen reagiert. Zudem stellt die Komplexität des Themas hohe Anforderungen an eine allfällige Gesetzesformulierung und bedarf sauberer Grundlagen. Dabei gilt es auch zu beachten, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Menschen, die nach ihren Wünschen und Überzeugungen eine angemessene Unterstützung suchen, respektiert sein muss. Auch die Begriffs-Definitionen sind nicht genügend geklärt.

Aus diesen Gründen erscheint es zunächst als notwendig,

1. zu definieren, was unter sogenannten "Konversionstherapien" gemeint ist,

2. das tatsächliche Ausmass dieser Praktiken in der Schweiz zu überprüfen und

3. zu beurteilen, wie das geltende Recht auf diese Situationen reagiert.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.