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21.4490 · Motion · 2021-12-16

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird ersucht, die Rechtsgrundlage zu schaffen zur Unterstützung digitaler Leuchtturm-Projekte mit relevantem öffentlichen Interesse. Dabei soll es um Anschubfinanzierungen gehen. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf private Projekte wie auch auf privat-öffentliche Partnerschaften, welche einem öffentlichen Interesse dienen und den Standort Schweiz stärken.

Begründung

Die Covid-Krise hat eindrücklich vor Augen geführt, dass der Bund bei Digitalisierungsprojekten, insbesondere im BAG, einen Handlungsbedarf hat. Es liegt auf der Hand und macht aus Know-how Gründen Sinn, dass der Bund nicht alle Projekte eigenständig umsetzt. Aus diesem Grund soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass der Bund Digitalisierungsprojekte, welche die Gesellschaft, Wissenschaft und den Schweizer Wirtschaftsstandort einen klaren Mehrwert bieten, unterstützen kann.

Die zu unterstützenden Projekte dürfen die Wirtschaft nicht konkurrenzieren. Projekte sind zum Beispiel Bildung, LifeLongLearning, CyberSecurity, Digitalisierungssensibilisierung, künstliche Intelligenz, Interoperabilität, Mehrfachnutzung, OpenData usw.

In den Rankings betreffend Digitalisierung nimmt die Schweiz regelmässig einen guten, wenn auch im Mittelfeld gelegenen Platz ein. Die beiden ETH spielen in der Top-Liga und zahlreiche Unternehmen engagieren sich für die Zukunftsfelder. Ein Vergleich etwa zu Dänemark zeigt, dass PPP sowohl das breite Vertrauen der Bevölkerung geniessen, als auch standortfördernd wirken. Man kann schneller realisieren, Reichweiten generieren und sich auch international positionieren.

Bis heute gibt es aber keine Rechtsgrundlage, dass sich der Bund auch bei ausgewählten privaten Projekten beteiligen kann, sie mitanschieben kann wie das sonst bei Entwicklung, Innovation, Standortförderung der Fall ist. Das Verhindert und verzögert viele gute Initiativen privater Organisationen. Ich ersuche daher den Bundesrat schnellstmöglich eine Rechtsgrundlage zu schaffen für die finanzielle Unterstützung, als Patronatgeber oder ähnliches für private Projekte.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, eine Rechtsgrundlage für die Unterstützung digitaler Leuchtturm-Projekte im öffentlichen Interesse zu schaffen und wird bei der Umsetzung darauf achten, dass dadurch weder ein zu breiter neuer Subventionstatbestand noch Doppelspurigkeiten zu den bestehenden Förderinstrumenten geschaffen werden, namentlich in den Bereichen Standortförderung, Bildung, Forschung und Innovationsförderung. Im Rahmen der Umsetzung wird insbesondere geprüft, ob die bestehenden verfassungsmässigen Voraussetzungen ausreichen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.