21.4506 · Interpellation · 2021-12-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ein Bericht von SRF zeigt, dass in den Schweizer Spitälern immer mehr Menschen sich outen, und dies in einem kurzen Zeitraum. Die Zahlen widerspiegeln die Lage in zahlreichen westlichen Ländern. In weniger als zehn Jahren stieg auch dort die Anzahl junger Menschen, die sich als "Trans" bezeichnen, in der Grössenordnung von 2000 bis 4000 Prozent. Ein grosser Teil von ihnen lässt sich medizinisch behandeln.
Das Phänomen der jungen Leute, die eine medizinische Geschlechtsangleichung wünschen, wird im Zusammenhang mit dem Trans-Affirmationsmodell international lebhaft diskutiert. Angesichts der in den letzten Jahren stark steigenden Anzahl junger Patientinnen und Patienten und der negativen und irreversiblen Folgen der Behandlungen (Herz-Kreislauf-Krankheiten, Osteoporose, Unfruchtbarkeit, höheres Krebs- und Thromboserisiko) sind Länder wie England, Schweden und Finnland daran, ihre Richtlinien anzupassen. Selbst die "World Professional Association of Transgender Health" (WPATH), die ebenfalls daran ist, ihre Empfehlungen zu überarbeiten, ruft zu Zurückhaltung auf.
1. Die Vereinigung für einen massvollen Approach, wenn Jugendliche ihr Geschlecht hinterfragen ("Association pour une approche mesurée des questionnements de genre chez les jeunes" (AMQG)), hat dazu aufgerufen, das Vorsichtsprinzip einzuhalten. Der Aufruf wurde von 300 Personen, unter ihnen Eltern, Ärztinnen und Ärzte und Persönlichkeiten, unterzeichnet. Wie wird heute sichergestellt, dass das Vorsichtsprinzip eingehalten wird?
2. Als Antwort für Eltern, die sich über die rasche medizinische Behandlung ihrer Kinder Sorgen machen, stützt sich das BAG auf Studien, die nicht mehr aktuell sind. Wie will es den jüngsten Debatten Rechnung tragen? Und was will es tun, um schlechte Praktiken und das, was gewisse Kreise als nächsten grossen Medizinskandal ankündigen, zu verhindern?
3. Wie stehen die betroffenen Dachorganisationen (Pädiatrie, Psychiatrie) und ethische Gruppierungen zur medizinischen Behandlung junger Leute, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen?
4. Bisher gibt es in diesem Bereich in der Schweiz keinerlei Richtlinien. Finnland hat im Jahr 2020 Empfehlungen erlassen und sich darin als erstes Land vom "trans-affirmativen" Vorgehen distanziert. Gedenkt die Schweiz, sich von den finnischen Empfehlungen leiten zu lassen?
5. In der Schweiz gibt es zu diesem Thema keine Statistiken. Ist geplant, die Zahlen zu erheben, die notwendig sind, um im Bereich der Geschlechtermedizin die höchsten Standards für Behandlung und Ethik festzulegen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. In den letzten Jahren hat sich in der Gesellschaft eine Akzeptanz für die Vielfalt der Geschlechtsidentitäten entwickelt. Angesichts dieser Entwicklung suchen immer mehr Menschen mit Geschlechtsdysphorie eine Behandlung. Da die Geschlechtsdysphorie in den meisten Fällen bereits in der Kindheit auftritt, ist die Kinder- und Jugendmedizin zunehmend betroffen. Der Umfang der Behandlung, ob medizinisch, medikamentös und/oder chirurgisch, ist je nach Patient bzw. Patientin unterschiedlich. Parallel zur steigenden Nachfrage nach Behandlungen für Transmenschen entwickeln sich auch die Behandlungsmethoden weiter. In der Medizin gilt die Sorgfaltspflicht. So sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich an die Regeln der ärztlichen Kunst zu halten, in erster Linie im Interesse des Patienten oder der Patientin zu handeln und die informierte Zustimmung der betroffenen Person zur Behandlung einzuholen.
Es ist Sache der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, eine Diagnose zu bestätigen oder zu verwerfen, die Urteilsfähigkeit einer minderjährigen Person sorgfältig zu prüfen und sie - auf ihren Wunsch und unter Berücksichtigung ihres familiären Umfelds - über die Behandlungsmöglichkeiten zu beraten.
Die Aufsicht über die Ausübung des Arztberufs ist Sache der Kantone. Bei unangebrachten medizinischen Eingriffen oder bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Einwilligung und Stellvertretung obliegt es der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde einzugreifen.
2. bis 4. In Bezug auf die verschiedenen Richtlinien ist es Aufgabe der medizinischen Fachgesellschaften, Empfehlungen auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erarbeiten. Diese entscheiden auch, ob nationale Richtlinien erstellt werden sollen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gibt keine Behandlungsempfehlungen ab. Die erwähnte Mitteilung bezieht sich auf die internationalen Richtlinien (WPATH, S3-Leitlinien AWMF). Diese werden periodisch an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst und werden gemäss den Informationen der Fachgesellschaften angewendet.
Die Wahl der Therapie liegt in der Verantwortung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, welche die Situation von Fall zu Fall aus medizinischer und medizinisch-ethischer Sicht beurteilen und sich dabei an den internationalen Richtlinien sowie an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren. Um dies zu gewährleisten, sind sie verpflichtet, sich während ihrer gesamten praktischen Tätigkeit fortzubilden und sich regelmässig auf den neuesten Stand zu bringen. Darüber hinaus gilt für jede medizinische Fachrichtung die ärztliche Sorgfaltspflicht, die auf der Anwendung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse beruht.
Die Ethikkommissionen haben sich bislang nicht spezifisch mit der Frage der Geschlechtsdysphorie befasst, es gibt jedoch Empfehlungen bezüglich Einschätzung der Urteilsfähigkeit.
5. Was die Anzahl der Behandlungen im Zusammenhang mit einer Geschlechtsdysphorie betrifft, umfasst die Medizinische Statistik der Krankenhäuser des Bundesamtes für Statistik (BFS) die Daten aller stationären Spitalaufenthalte. Anhand dieser Daten ist es möglich, Informationen zu den verschiedenen Diagnosen und Behandlungen im stationären Bereich in der Schweiz zu erhalten. Für ambulante Behandlungen sind die Daten jedoch lückenhaft. Das gilt nicht nur für die Geschlechtsdysphorie und deren Behandlung, sondern für alle Krankheiten, die ambulant behandelt werden.
Antwort des Bundesrates.