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Internetnutzung zuhause über Mobilfunk statt Glasfaser. Wo bleibt die Transparenz für Kundinnen und Kunden?

21.4525 · Interpellation · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Zur Weiterentwicklung der Telekommunikation wird oft auf die Technologieneutralität hingewiesen. So soll es auch der Swisscom offengelassen werden, auf welchem Übertragungsweg sie die Vorgaben für die Grundversorgung erfüllen will. Doch bereits heute verkaufen Fernmeldedienstanbieter Internetangebote für zu Hause ohne Angabe des Übertragungsweges. So kann es auch inmitten des Siedlungsgebietes passieren, dass bei einem Neuabschluss eines Vertrags statt eines Routers zur Nutzung des Kabelanschlusses eine Outdoor-Box zum Empfang via Mobilfunk zugeschickt wird. Viele Leute wollen ihr Internet zu Hause nicht über den Mobilfunk verbinden, da sie über einen Festnetzanschluss verfügen und diese strahlungsärmere, ökologischere und stabilere Verbindung bevorzugen. Ohne Deklaration der Übertragungswege ist die Transparenz für einen Entscheid von Neukundinnen aber nicht gegeben. Das Angebot für Internet zu Hause via Mobilfunk widerspricht auch den Äusserungen der Telekommunikationsbranche, dass die Antennenkapazitäten erschöpft seien.

Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat Angebote für Internet zu Hause via Mobilfunk vor dem Hintergrund der gemäss Branche knappen Antennenkapazitäten?

2. Müssten aus Gründen des Konsumentenschutzes und der Transparenz die Übertragungswege für Internet zu Hause von den Anbietern in den Verkaufsunterlagen nicht deklariert werden?

3. Wäre es nicht notwendig in Gebieten mit guter Abdeckung durch Glasfaserkabel diesen strahlungsarmen Empfang den Anbietern vorzuschreiben? Wenn nein, warum nicht?

4. Gibt es eine rechtliche Handhabe um strahlungsarme und ökologische Verbindungen zu bevorzugen? Wenn nein, sieht der Bundesrat Handlungsbedarf in diesem Bereich?

5. Der Bundesrat erarbeitet zur Zeit eine Hochbreitbandstrategie, gibt es bereits Überlegungen um die kabelgebundenen Verbindungen zu stärken?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das UVEK arbeitet zurzeit an der Erfüllung des Postulats Häberli-Koller (19.4043). Darin werden Antworten darauf gesucht, wie das Mobilfunknetz nachhaltig ausgebaut werden kann. Das Postulat geht auch der Frage nach, wie das Zusammenspiel zwischen Glasfaser- und Mobilfunknetzen ist, um die notwendigen Netzkapazitäten sicherzustellen. Die Haushalte werden in der Regel bereits über die Festnetze etwa von Swisscom oder von den Kabel-TV-Anbietern erschlossen und die Mobilfunknetze spielen ihre Stärke insbesondere bei der Sicherstellung der Kommunikation unterwegs oder im Aussenraum aus. Der Unterschied zwischen den beiden Verwendungszwecken ist jedoch fliessend.

Auch die Dienste der Grundversorgung (GV) werden gegenwärtig in aller Regel über leitergebundene Anschlüsse erbracht, in gewissen Fällen je nach topographischer Gegebenheit aber auch über Mobilfunk oder Satellit. Die Kundschaft ist dabei über die Ausgestaltung ihres Anschlusses informiert. Für den geplanten Ausbau der GV auf 80 Mbit/s stellt sich die Frage einer technologieneutralen Erschliessung vermehrt, um auch abgelegene Gebiete mit Hochbreitband erschliessen zu können.

2. Ausserhalb der GV richten sich die Beziehungen zwischen den Telecomfirmen und ihrer Kundschaft nach dem Zivilrecht. Das Fernmelderecht sieht diesbezüglich keine Vorgaben bezüglich der Ausgestaltung von Marktangeboten vor. Damit ein Vertrag zustande kommt, muss jedoch stets eine Einigung über die wesentlichen Vertragspunkte erzielt werden (Art. 2 Abs. 1 OR; SR 220). Bezüglich der Transparenz von Verkaufsunterlagen sind namentlich auch die allgemeinen vertragsrechtlichen Vorgaben zum Einbezug von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu beachten. Solche dürfen weder unklar noch ungewöhnlich sein. Dem Bundesrat liegen keine Hinweise zu Angeboten vor, bei denen die Kundin oder der Kunde bei Vertragsabschluss nicht weiss, über welchen Übertragungsweg die Dienste erbracht werden.

3. Das Parlament hat bei der letzten Revision des FMG im Jahr 2019 davon abgesehen, einer Technologie gegenüber anderen Technologien den Vorzug zu geben. Es gibt keine bundesrechtlichen Vorschriften, die entsprechende Vorgaben machen würden. Es liegt somit grundsätzlich im Ermessen der Anbieterin, welche Technologie sie einsetzen will (Technologieneutralität).

4. Breitbandnetze stellen für die Schweiz eine zentrale und zukunftsgerichtete Infrastruktur dar. Fest- und Mobilfunknetze ergänzen sich dabei gegenseitig. Insbesondere in peripheren Gebieten, wo eine Versorgung mittels Festnetz technisch schwer umsetzbar und wirtschaftlich nicht tragbar ist, kann mittels Mobilfunk eine alternative Versorgung sichergestellt werden. Es gibt im geltenden Recht keine rechtliche Handhabe um bestimmte Technologien vorzuschreiben (siehe Antwort zu Frage 3). Der Bundesrat prüft jedoch im Rahmen des Postulats Häberli-Koller, wie ein nachhaltiges Mobilfunknetz unter den geltenden Rahmenbedingungen aussehen kann (siehe Antwort zu Frage 1). Der Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung ist in der Verordnung des Bundesrates über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ausreichend festgelegt. Für weitergehenden Regelungen sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.

5. Der Bundesrat wird in der Hochbreitbandstrategie aufzeigen, wie die längerfristige Weiterentwicklung der Hochbreitbandinfrastruktur sichergestellt werden kann. Im Fokus wird der leitergebundene Breitbandausbau stehen.

Antwort des Bundesrates.