21.4573 · Interpellation · 2021-12-16
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Bei der Beantwortung der Interpellationen 21.4116 und 21.4065 blieben ein paar Fragen offen. Da diese sehr zentral sind, möchte ich den Bundesrat bitten, dies jetzt nachzuholen:
1. Die "Terms and Conditions" der "Letter of Offer and Acceptance" (LOA) von Foreign Military Sales (FMS) halten in Ziffer 4.1 fest, dass Offerten allein auf "estimates based on the best available data" beruhen. Ziffer 4.4 macht klar, dass das Risiko allein beim Kunden liegt:"The Purchaser agrees to the following: 4.4.1 To pay to the USG the total cost to the USG of the items even if costs exceed the amounts estimated in this LOA".
a. In welchen Artikeln von welchem rechtskräftigen Dokument haben die USA gegenüber der Schweiz diese für FMS-Geschäfte der USA sonst stets verbindlichen Bestimmungen ausgehebelt?
b. Wie lautet der Wortlaut des rechtskräftigen Artikels, in dem die US-Regierung gegenüber der Schweiz eine Preisgarantie aussprach und "der Schweiz die mit der F-35-Entwicklung verbundenen Kostenanteile für Block 4 und den Standard für Lot 19-22 erlassen hat" (Zitat Ip. 21.4065)?
c. Welche Kostenelemente beinhaltet die US-Preisgarantie im Einzelnen?
2. Der US-Rechnungshof (GAO) weist in seinem Bericht GAO-21-439 vom Juli 2021 auf den Anstieg der Anzahl F-35-Mängel von 870 auf 872 zwischen Mai und November 2020 hin. Sicherheitskritische Mängel der Kategorie 1 stiegen in der gleichen Periode um zwei von neun auf elf an.
a. Laut Bundesrat weist der F-35 keine sicherheitskritischen Mängel auf und ist serienreif (Ip. 21.4065). Wie interpretiert er die Kategorie-1-Mängel?
b. Der F-35 befindet sich rechtlich im Status einer Vorserie ("Low rate initial production" LRIP). In Vorserien sind keine Festpreise möglich. Der Bundesrat verfügt offenbar über andere Informationen. An welchem Datum haben die US-Behörden den "Full Rate Production" (FRP-Status) des F-35 anerkannt?
3. Mit dem neuen "National Defense Authorization Act for Fiscal Year 2022" greift der US-Kongress massiv in die Weiterentwicklung der F-35 ein. Er will mit dem Gesetz endlich eine substanzielle Senkung der explodierenden Betriebskosten erwirken und gleichzeitig den F-35A massiv umbauen und ab 2027 mit neuem Triebwerk und zusätzlichen Bewaffnungsmöglichkeiten ausstatten. Welche technischen und finanziellen Risiken sind damit für die Schweiz verbunden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. a & b Die Terms and Conditions eines "Letter of Offer and Acceptance" (LOA) sind für alle Rüstungsgeschäfte mit den USA identisch und gehen deshalb nicht auf Spezifika eines individuellen Rüstungsgeschäfts ein. Spezifika werden im LOA selbst oder als Beilage zu einem LOA vereinbart. Die Schweiz beschafft die Flugzeuge via "Foreign Military Sales" (FMS) vom US-Staat zu denselben Konditionen, die er für sich selbst zur Anwendung bringt. Der US-Staat wiederum wickelt die Beschaffung der Flugzeuge über eigene Festpreisverträge mit den Firmen ab. In diesen Verträgen sind die Preise und die Vertragskonditionen verbindlich festgelegt. Die US Regierung hat der Schweizer Regierung zugesichert, dass sie Einblick in diese Verträge erhält und damit überprüfen kann, ob sie auch den LOA mit der Schweiz und das Angebot widerspiegeln, das die US-Regierung der Schweiz unterbreitet hat. Im LOA wird ebenfalls geregelt, dass der Schweiz die mit der F-35-Entwicklung verbundenen Kostenanteile erlassen werden. Darüber hinaus veröffentlicht die Schweiz aufgrund der Vertraulichkeitsvereinbarungen mit dem Anbieter keine vertraglichen Details oder Wortlaute.
2. a Das Führen von Mängellisten ist bei komplexen Systemen üblich und führt zu steten und zielgerichteten Verbesserungen. Kategorie 1 Einträge werden im F-35 Programm unterteilt in flugsicherheitsrelevante Einträge (Kategorie 1A) und missionskritische Einträge (Kategorie 1B). Die aktuelle Liste beinhaltet keine Einträge der Kategorie 1A. In der Kategorie 1B gibt es fünf Einträge. Drei dieser Mängel werden für die Schweizer Flugzeuge behoben. Die verbleibenden zwei betreffen die Operation auf Flugzeugträgern und sind daher für die Schweiz nicht relevant.
2. b Ungeachtet des formalen Status hat der F-35 die Serienreife erreicht. Sämtliche Flugerprobungen sind abgeschlossen. Bereits heute sind weltweit über 720 F-35 ausgeliefert und im Einsatz. Dass sich der F-35 gemäss US-Beschaffungsrecht im formalen Status der sogenannten Low Rate Initial Production (LRIP) befindet, hat nichts mit dem Entwicklungsstand des Flugzeuges zu tun. Dies begründet sich vielmehr damit, dass beim F-35, einem Kampfflugzeug der 5. Generation, zusätzliche operationelle Tests verlangt werden, die bei herkömmlichen Kampfflugzeugen nicht anfallen würden. Dabei handelt es sich um eine simulierte Auseinandersetzung mit einer grossen Anzahl sehr moderner Gegner auf vergleichbar hohem technologischem Niveau wie der F-35. Da die dafür notwendige Simulator-Umgebung noch nicht fertiggestellt ist, konnten die entsprechenden Tests noch nicht durchgeführt werden.
3. Die Preise und die Vertragskonditionen sind verbindlich festgelegt. Der Hersteller fertigt die Schweizer Kampfflugzeuge nach denselben Standards und Verfahren, nach denen über 3000 Flugzeuge hergestellt werden. Da die Schweiz die F-35A direkt von der amerikanischen Regierung beschafft, profitiert sie auch direkt von der strengen Aufsicht und allen Initiativen und Vorgaben der Regierungsstellen oder des amerikanischen Kongresses, die zu Kostensenkungen führen. Aufgrund der weltweit stetig zunehmenden Anzahl Nutzer und F-35 Einheiten dürften die durchschnittlichen Betriebskosten tendenziell sinken.
Dass ein modernes Kampfflugzeug weiterentwickelt wird, ist normal und zeigt sich auch beim Betrieb der heutigen F/A-18C/D, bei welchen im Verlauf der Nutzung mehrere Upgrades erfolgt sind. Die Schweiz kann dabei als Kunde davon profitieren, dass sie sich nicht an den amerikanischen Entwicklungskosten beteiligen muss.
Antwort des Bundesrates.