21.4577 · Motion · 2021-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, sich für den raschen Aufbau eines flächendeckenden und öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellennetzes in der Schweiz einzusetzen. Hierfür sollen mindestens 100 Tankstellen an den Hauptverkehrsachsen, insbesondere bei Raststätten, Autobahnanschlüssen und allenfalls weiteren wichtigen Verkehrsknotenpunkten (u. a. für die Mitbenutzung von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs) bis 2025 realisiert werden. Der Bund soll spätestens ab Ende 2023 Mittel für die Förderung im Sinne einer Anschubfinanzierung zur Verfügung stellen, damit mindestens 100 Tankstellen bis Ende 2025 realisiert werden können. Um den Ausbau der Tankstelleninfrastruktur nicht zu gefährden, sollen auch heute sich im Bau befindliche Tankstellen mit einem angemessenen Beitrag unterstützt werden.
Begründung
In der Schweiz wird aktuell auf privatwirtschaftlicher Basis in einzigartiger Zusammenarbeit zwischen Lastwagenherstellern, Tankstellenbetreibern, Wasserstoffproduzenten und Fahrzeugherstellern am Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur gearbeitet. Der grosse Vorteil dieser Technologie ist, dass erneuerbarer Treibstoff in kurzer Zeit für grosse Reichweiten betankt werden kann, insbesondere für LKW, Busse, Lieferwagen, Reisebusse, aber auch für PKW. Verschiedene Hersteller haben neue Brennstoffzellenfahrzeuge für die kommenden Jahre angekündigt. Bereits per Ende 2021 werden Peugeot, Opel, Citroën und Renault leichte Nutzfahrzeuge mit Brennstoffzellen auf den Markt bringen. Weitere Fahrzeughersteller planen ebenfalls, im Bereich PKW, leichte Nutzfahrzeuge oder LKW neue Modelle mit einem Wasserstoffantrieb zu lancieren. Hyundai arbeitet sogar daran, dass die Kosten bis 2025 für Verbrenner, Brennstoffzellen- und batterie-elektrischer Fahrzeuge identisch sind.
Um in der Schweiz baldmöglichst einen interessanten Markt für Wasserstofffahrzeuge zu schaffen, braucht es deshalb eine gute Basisinfrastruktur mit Wasserstofftankstellen. Um den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in der Schweiz und in Europa rasch voranzutreiben und weiter zu beschleunigen, braucht die Industrie Planungs- und Investitionssicherheit. Hierfür kommt dem Bund wie auch den Kantonen eine klare Verantwortung zu. Der Bund soll hier die Federführung durch die Bereitstellung von Geldern übernehmen und damit ein landesweiter gleichmässiger Aufbau sicherstellen. Die Raststätten (mit Restaurant und Tankstelle) sowie das Verkehrsnetz im Bereich der Autobahnanschlüsse liegen in der Hoheit der Kantone, womit dem Bund hier eine koordinierende Funktion zukommt.
Eine Wasserstofftankstelle kostet nach heutigem Stand (2021) rund 1,2 bis 1,5 Millionen Franken. In der Schweiz existieren rund 60 Raststätten. Mit ungefähr 100 öffentlichen Wasserstofftankstellen, die an strategisch günstigen Standorten platziert sind, kann demnach eine gute Grundabdeckung in der Schweiz realisiert werden. Die gesamten Investitionskosten belaufen sich somit auf überschaubare 120 bis 150 Millionen Franken. Ein Förderbeitrag im Bereich von 20 bis 40 Prozent der Investitionskosten für 100 Tankstellen würde ein klares Signal aussenden und die Planungssicherheit massiv erhöhen sowie den Ausbau deutlich beschleunigen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das vom Nationalrat angenommene Postulat Candinas (20.4709; Wasserstoff. Auslegeordnung und Handlungsoptionen für die Schweiz) beauftragt den Bundesrat im Hinblick auf die Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050, in einem Bericht die Bedeutung von "grünem" Wasserstoff zur Reduktion von energetisch bedingten CO2-Emissionen und zur Sicherung der langfristigen Energieversorgung in der Schweiz darzulegen sowie entsprechende Handlungsoptionen abzuleiten. In diesem Bericht soll unter anderem dargelegt werden, welchen Anforderungen eine künftige Strategie für Gas-, Wasserstoff- und CO2-Netze genügen muss (Gesamtplanung der Netzinfrastruktur) bzw. an welchen Standorten eine künftige Wasserstoff-Infrastruktur nötig sein wird. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diesem Bericht nicht vorgegriffen werden soll.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.