21.4603 · Postulat · 2021-12-16
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht zum Stand der muslimischen Religionsgemeinschaften, insbesondere zu ihrer inneren Differenzierung und zu ihren Beziehungen untereinander, zu erstellen, indem er auf folgende Fragen Antworten gibt:
- Wie stehen die muslimischen Religionsgemeinschaften in der Schweiz bezüglich ihrer Akzeptanz, ihrer Sicherheit, ihren Institutionen, ihren Dialog mit den staatlichen Stellen und ihrer inneren Differenzierung? Diese Frage verlangt nach einer allgemeinen Übersicht.
- Welche Bemühungen, Erfolge und Misserfolge gibt es bezüglich des interreligiösen Dialogs zwischen den muslimischen und den anderen Religionsgemeinschaften? Diese Frage will die Beziehungen der verschiedenen Gemeinschaften zueinander feststellen.
- Welche Unterschiede bestehen zwischen der Schweiz und dem Ausland - etwa Frankreich und Deutschland - bezüglich den muslimischen Religionsgemeinschaften, ihrer inneren Differenzierung und ihren interreligiösen Dialogformen? Diese Frage verlangt nach einem Vergleich anhand von Kriterien.
- Stellt der Bundesrat bei einzelnen muslimischen Religionsgemeinschaften ausländischen Einfluss bzw. eine Beeinflussung seitens ausländischer souveräner Akteure fest? Diese Frage will die Verknüpfung mit dem Ausland überprüfen.
- Im Falle ausländischen Einflusses: Wie ist dieser Einfluss angesichts der zahlreichen Integrationsbemühungen und Sozialisierungsprogrammen, die derzeit umgesetzt werden, zu beurteilen?
- Gibt es Informationen über eine ausländische - staatliche oder private- Finanzierung von Moscheen oder anderer muslimischen Strukturen?
Begründung
Religion ist primär privat und sekundär eine kantonale Angelegenheit. Das soll so bleiben. Trotzdem ist es für ein Land wie die Schweiz, in der es eine grosse Vielfalt von muslimischen Religionsgemeinschaften gibt, hilfreich, eine Übersicht über diese Gemeinschaften zu haben. Genauso zielführend ist es, einen Vergleich zwischen dem Stand in der Schweiz mit dem im Ausland zu haben, um rechtzeitig Lehren daraus zu ziehen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat wird in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates 21.3451 "Imame in der Schweiz" die drei Fragen nach der Auslandfinanzierung bzw. -beeinflussung von Religionsgemeinschaften abhandeln. Ein Bericht zu den übrigen, im vorliegenden Postulat gestellten Fragen ist demgegenüber aus den folgenden Gründen nicht angezeigt.
Zunächst sind die Kantone für die Regelung des Verhältnisses zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat zuständig (Art. 3 und 72 Abs. 1 der Bundesverfassung; BV, SR 101).
Sodann ergibt sich eine Pflicht des Staates zur Neutralität und Toleranz gegenüber den verschiedenen Glaubensbekenntnissen aus der Religionsfreiheit (Art. 15 BV) und aus dem Verbot der Diskriminierung aufgrund der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung (Art. 8 Abs. 2 BV). Die religiöse Neutralität des Staates verlangt von den Behörden die unparteiische, gleichmässige Berücksichtigung aller in einer pluralistischen Gesellschaft auftretenden religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen.
Demnach liegt es weder in der Kompetenz des Bundes noch ist es ohne einen besonderen Anlass angezeigt, eine Übersicht über eine spezifische Religionsgemeinschaft zu erstellen, einen Bericht über deren Akzeptanz, innere Differenzierung und interreligiösen Dialog mit anderen Glaubensbekenntnissen zu verfassen oder einen entsprechenden Vergleich mit ausländischen Gemeinschaften derselben Religion durchzuführen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.