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21.4606 · Motion · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ein umfassendes differenziertes Anreizsystem auszuarbeiten, um den Bau und den Betrieb von Anlagen zur Umwandlung von Solarstrom in synthetische Gase (Wasserstoff, Methan, Methanol) und zu deren Speicherung anzutreiben.

Diese Anlagen haben den Vorteil, dass sie CO2 aus der Luft absorbieren und es mit Wasserstoff, der aus Sonnenenergie hergestellt wird, binden. Am Ende dieses Prozesses entsteht Methan oder synthetisches Methanol, das gespeichert und für die Mobilität oder für andere Zwecke genutzt werden kann.

Begründung

Um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen und gleichzeitig unabhängig von Mineralölprodukten zu werden, ist es notwendig, bei gewichtigen Investitionen in innovative Technologien aufs Gaspedal zu drücken.

Die wirkliche Energiewende wird darin bestehen, in Zukunft - vor allem im Sommer - den überschüssigen produzierten Solarstrom speichern zu können. Dieser Überschuss an elektrischer Energie könnte, um nicht verschwendet zu werden, in synthetische Gase umgewandelt werden, die dann gespeichert und je nach Bedarf genutzt werden können.

Die Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, die unlängst verabschiedet wurde, sieht Investitionsbeiträge nur für Speicher für Elektrizität aus Wasserkraft vor, nicht aber für Elektrizität, die aus Sonnenenergie gewonnen wird.

Im Jahr 2014 vertrat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 14.3048 die Meinung, dass eine Schaffung von Anreizen für den Bau von Power-to-Gas-Anlagen zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen verfrüht sei.

Doch in den letzten Jahren hat die Nutzung der Sonnenenergie beachtlich zugenommen und dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren sicher noch verstärken.

Zudem wurden mittlerweile auch die nötigen Technologien entwickelt. Mit überschüssiger, aus Sonnenenergie erzeugter Elektrizität kann Wasserstoff hergestellt werden. Wird dieser mit CO2 aus der Luft gebunden, entsteht Methan oder synthetisches Methanol. Diese Erzeugnisse können leicht gespeichert und für die Mobilität als Ersatz für Treibstoffe aus Erdöl oder für andere Zwecke genutzt werden.

Forschungsprojekte, unter anderem der ETH Zürich und der EMPA sowie von privaten Unternehmen, haben die Machbarkeit dieser energetischen Prozesse aufgezeigt.

Um aber von der energetischen Versorgung durch Erdöl, Atomkraft oder durch Importe aus dem Ausland loszukommen und das Ziel von Netto-Null-Emissionen bis 2050 zu erreichen, ist es notwendig, mit einer Reihe von gezielten und wirksamen Anreizen entscheidende und gewichtige Investitionen in diesen Sektor zu tätigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass synthetische erneuerbare Energieträger zunehmend eine wichtige Rolle einnehmen werden, um das Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 zu erreichen. Er beantragte deshalb die Motion Suter 20.4406 ("Grüne Wasserstoffstrategie für die Schweiz") und das Postulat 20.4709 Candinas zur Annahme, welches eine Auslegeordnung und Handlungsoptionen für die Schweiz im Bereich Wasserstoff verlangt. Der Nationalrat hat das Postulat im März 2021 angenommen. Das zuständige Bundesamt für Energie (BFE) untersucht zur Erfüllung des Postulats mögliche Fördermassnahmen und Anreizsysteme zum Ausbau von Infrastrukturanlagen wie Produktion, Transport und Speicherung von Wasserstoff und weiteren synthetischen Energieträgern. Die Ergebnisse dieser Arbeiten gilt es zunächst abzuwarten.

Eine generelle Befreiung vom Netznutzungsentgelt für Speicher- oder Umwandlungstechnologien als Teil eines möglichen Anreizsystems wäre nicht verursachergerecht. Bei der Netznutzung entstehen Kosten, die in erster Linie struktur- und kapazitätsabhängig sind. Wenn bei der Netznutzung gewisse Technologien befreit würden, müssten diese Kosten von den anderen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern getragen werden. Speicher- oder Umwandlungstechnologien sollen aber dann befreit werden, wenn ihr Einsatz netzdienlich ist und dadurch Netzkosten eingespart werden können. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) soll eine verursachergerechte Flexibilitätsregulierung eingeführt werden: Anbieter von Flexibilitäten - dazu zählen auch Speicher- oder Umwandlungstechnologien - sollen eine angemessene Vergütung respektive eine Reduktion der Netznutzungsentgelte erhalten, wenn sie sich netzdienlich verhalten. Bei Power-to-X handelt es sich um eine Umwandlungstechnologie, welche nicht direkt eine Lösung für die saisonale Umlagerung bietet, da per se noch keine Speicherung garantiert wird.

Der Bundesrat beantragt aus diesen Gründen, die vorliegende Motion abzulehnen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.