21.462 · Parlamentarische Initiative · 2021-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das CO2-Gesetz wird mit einem Artikel 47a mit der Sachüberschrift "Prüfung und Veröffentlichung der klimabedingten finanziellen physischen Risiken und Transitionsrisiken" ergänzt.
1 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) misst regelmässig die mikroprudenziellen finanziellen Risiken des Klimawandels.
2 Die Schweizerische Nationalbank (SNB) misst regelmässig die makroprudenziellen finanziellen Risiken des Klimawandels.
3 Die FINMA und die SNB erstellen zuhanden des Bundesrates regelmässig einen öffentlichen Bericht über die Ergebnisse und über allfällige Massnahmen.
Begründung
Neben den täglichen CO2-Emissionen in der Schweiz - verursacht vom motorisierten Verkehr, von den Heizungen, vom Luftverkehr und von der Industrie - gibt es auch und vor allem die CO2-Emissionen, die wir durch die Investitionen des Finanzplatzes in fossile Energien in die ganze Welt exportieren. Diese Investitionen verursachen mehr als 20-mal die Menge an Emissionen, die von den Schweizer Haushalten und Unternehmen verursacht werden.
Die Ergänzung durch Artikel 47a zielt einerseits auf das Risiko im Zusammenhang mit der Abkehr von fossilen Energien und andererseits auf das physische Risiko im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung im Allgemeinen. Die weitreichende Reform der Banken- und Finanzaufsichten hat zum Ziel, die traditionelle mikroprudenzielle, das heisst auf individuelle Risiken fokussierte Regulierung, mit einer makroprudenziellen Analyse, die die Risiken in ihrer Gesamtheit berücksichtigt und damit das systemische Risiko ins Zentrum rückt, zu ergänzen. Die Risiken sollen limitiert und die Resilienz des Finanzsystems soll gestärkt werden, solange dafür noch Zeit ist. Dies ist das Grundziel der makroprudenziellen Finanzpolitik.
Da der Finanzplatz 20-mal mehr Treibhausgasemissionen verursacht als alle Schweizer Haushalte und Unternehmen zusammen, ist eine Dekarbonisierung des Finanzsektors entscheidend. Die vorliegende parlamentarische Initiative will das CO2-Gesetz verbessern, indem Artikel 47a eingefügt wird: Die FINMA und die BNS müssen die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem Klima überprüfen, um deren Wert zu ermitteln. Das Vorgehen muss transparent sein: Es soll öffentlich Bericht erstattet werden und darauf basierend sollen Massnahmen zur Bewältigung der festgestellten Risiken ergriffen werden.