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21.4643 · Motion · 2021-12-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Verhandlungen aufzunehmen oder andere Vorkehrungen zu treffen, um das Unternehmen Sandoz, ein Teilkonzern des Pharmakonzerns Novartis, zu erwerben. Der Bund kann diesen Erwerb direkt oder indirekt, möglicherweise über Partnerschaften, vornehmen, aber das Ziel ist es, dass er die wirtschaftliche Kontrolle über das Unternehmen erhält, um eine Unternehmensführung im Dienste des Gemeinwohls einrichten zu können.

Der Bundesrat soll einen strategischen Plan ausarbeiten, der auf die Zugänglichkeit von Arzneimitteln, die Versorgungssicherheit sowie die partnerschaftliche Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich der Antibiotika, abzielt.

Begründung

Das Covid-19-Gesetz ebnet der Landesregierung den Weg, um selbst in der Arzneimittelproduktion aktiv zu werden. Es ist entscheidend, diese Gelegenheit zu nutzen und sich um den Kauf von Sandoz zu bemühen, von der sich Novartis trennen möchte. Übrigens stellt Sandoz unter anderem 15 Medikamente her, welche die Symptome von Covid-19 lindern.

Sandoz ist eine der weltweit führenden Anbieterinnen von Generika und eine der grössten Herstellerinnen von Antibiotika. Durch die sinkenden Margen in diesem Bereich ziehen sich die grossen Unternehmen zunehmend aus den entsprechenden Wirtschaftssektoren zurück, was die weltweite Versorgung mit unentbehrlichen Arzneimitteln gefährdet. Während eine "unzureichende Rentabilität" für die Grosskonzerne der Pharmaindustrie den Ausstieg rechtfertigen kann, sind derartige Umsätze für andere Akteure weitgehend zufriedenstellend, so auch für den Bund.

Es besteht grosser Handlungsbedarf, insbesondere im Bereich der Antibiotikaherstellung und -entwicklung. Heute bilden unzureichende Umweltschutzmassnahmen bei der Antibiotikaproduktion die nächste grosse Zeitbombe im Gesundheitswesen, da kontaminiertes Abwasser zur Entstehung multiresistenter Keime führt, die jährlich für etwa 700 000 Todesfälle verantwortlich sind. Aus diesem Grund wurde die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) entwickelt. Der Kauf von Sandoz ermöglicht es, in den Produktionsstätten für Antibiotika bessere Umweltschutzmassnahmen vorzukehren und diese auch bei den Anbietern im Ausland durchzusetzen. Darüber hinaus kann die wichtige Entwicklung neuer Antibiotika-Produkte vorangetrieben werden.

Heute führt die Strategie der Pharmaunternehmen, die auf Rentabilität ausgerichtet ist, in der Regel dazu, dass die Ressourcen zunehmend in die Entwicklung teurer Blockbuster-Medikamente fliessen und andere wichtige Arzneimittelsegmente vernachlässigt werden. Zudem bedeuten überhöhte Medikamentenpreise heute, dass fast zwei Milliarden Menschen keinen Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln haben.

Der Kauf von Sandoz ermöglicht den Aufbau eines Pharmaunternehmens im Dienste der Bevölkerung, das den Zugang zu Medikamenten weltweit verbessert, zukünftige Gesundheitsrisiken verringert und zu einer Demokratisierung der Medikamentenherstellung und -entwicklung beiträgt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Gründe für wiederkehrende Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln sind multifaktoriell. Die Versorgungsengpässe haben globale Gründe, betreffen verschiedenste Arzneimittel und können nach Ansicht des Bundesrates nicht durch den isolierten Kauf eines einzigen Pharmaunternehmens gelöst werden. Die Erforschung, Entwicklung und Herstellung der Arzneimittel benötigt hochspezialisiertes Fachwissen, welches nicht in einem einzigen Unternehmen vorliegen kann. Zudem wurde die Konzentration der Produktion auf einen oder wenige Standorte bereits als wichtige Ursache für Versorgungsengpässe erkannt. Das beantragte Vorgehen wäre damit für die nachhaltige Sicherstellung der Versorgung nicht zielführend. Der Bundesrat hält einen solchen Kauf ausserdem für einen zu weitreichenden Eingriff in die privatwirtschaftliche Ordnung der Arzneimittelproduktion.

Grundsätzlich erfolgt die Versorgung mit Arzneimitteln in normalen Lagen in der Schweiz über die Mechanismen des freien Marktes. Der Bund hat keinen Versorgungsauftrag, dieser liegt bei den Kantonen. Der Versorgungsauftrag nach Epidemiengesetz (Artikel 44 EpG; SR 818.101) ist lediglich subsidiär: In erster Linie sind die bestehenden Möglichkeiten nach dem Landesversorgungsgesetz (LVG; SR 531) zu nutzen. Dabei steht die Aufgabe der Wirtschaft, Pflichtlager zu halten, mit denen eine Sicherstellung für Versorgungsstörungen von mehreren Monaten überbrückt werden kann, im Vordergrund. Der Erwerb der Kontrolle von Unternehmen ist als Vorbereitungshandlung im LVG nicht vorgesehen. Bei allen Massnahmen gilt es, den ökonomischen Aufwand dem Nutzen für die Versorgungs- wie auch für die Patientensicherheit gegenüberzustellen. Zudem ist die Attraktivität des Schweizer Markts für Zulassungsinhaber zu wahren und die bestehende Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Privatwirtschaft zu berücksichtigen.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in der eingereichten Motion Anliegen zur Strategieentwicklung für die Verbesserung der Zugänglichkeit und Versorgungssicherheit von Arzneimitteln sowie die partnerschaftliche Forschung und Entwicklung bereits im Rahmen anderer Projekte behandelt werden. Das Bundesamt für Gesundheit hat zusammen mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, der Swissmedic und der Armeeapotheke einen Bericht über die Versorgungsengpässe mit Humanarzneimitteln in der normalen Lage verfasst (siehe auch Antworten des Bundesrates auf Mo. 20.3166, Po. 20.3939, Ip. 20.3212, Po. 20.3453 oder Mo 21.3700). Der Bericht beschreibt mögliche Handlungsfelder bei der Marktüberwachung, der Lagerhaltung und des Marktzugangs für die pharmazeutische Industrie. Weiter greift er die Frage einer Eigenbeschaffung/-herstellung essentieller Arzneimittel durch den Bund sowie die Zusammenarbeit im Rahmen von internationalen Initiativen auf. Der Bericht wurde vom Bundesrat am 16. Februar 2022 verabschiedet. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe soll nun unter Einbezug der Expertinnen und Experten aus der Verwaltung, Lehre, Industrie und weiteren Anspruchsgruppen die vorgeschlagenen Massnahmen vertieft prüfen und entsprechende Umsetzungsvorschläge erarbeiten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.