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21.4659 · Interpellation · 2021-12-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Bundesasylzentren dienen dazu, Asylverfahren effizient und rasch durchzuführen. Ich unterstütze möglichst schnelle Verfahren, halte aber Bedenken gegenüber dem starren Unterbringungskonzept für angebracht. Mit 5000 Plätzen wird eine fixe Kapazitätsgrösse geschaffen, unabhängig von den tatsächlichen Bedürfnissen, wo doch die Realität stark schwankende Asylzahlen zeigt.

Darum bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie sind momentan die Bundesasylzentren ausgelastet? Wie viele Plätze stehen bereit und wie viele sind belegt? Auf welchen Betrag belaufen sich die Betriebskosten?

2. Ein Blick auf die letzten 10 Jahre zeigt stark schwankende Asylzahlen: So stieg der Totalbestand im Asylprozess von einem Tief im Jahr 2010 mit 36 788 auf ein Hoch 2016 mit 68 310, um dann wieder auf 55 638 im Jahr 2020 zurückzugehen. Müsste folglich nicht auch die Zahl der Plätze flexibel sein und den Asylzahlen angepasst werden?

3. Gemäss Asylverordnung 2 reagiert der Bund mit Stilllegungen von Zentren auf tiefe Asylzahlen, wobei sich der Bund jedoch selbst dann an gewissen Kosten der Kantone beteiligt, wenn Zentren vorübergehend geschlossen werden. Wäre es stattdessen nicht sinnvoller, grundsätzlich mit tieferen Zahlen zu planen, also weniger Zentren und Plätze zu schaffen und lediglich ein Aufwuchskonzept vorzusehen für den Fall einer Eskalation?

4. Könnte der Bundesrat aufgrund der gegenwärtigen Lage einen vorläufigen Stopp beim Ausbau der Bundesasylzentren ins Auge fassen zumindest dort wo die Bauverfahren noch nicht weit fortgeschritten sind? Wäre ein Marschhalt angezeigt, wobei die Vorbereitungen nur soweit ausgeführt würden, dass bei veränderter Lage relativ rasch reagiert werden könnte?

5. Ist der Bundesrat bereit, betreffend Bundesasylzentren einen Marschhalt einzulegen, allenfalls auch Investitionen zu stoppen oder herunterzufahren, um so auf die aktuelle Lageveränderung zu reagieren und den neuen Herausforderungen gerecht zu werden?

6. Ein Bundesasylzentrum bedeutet regelmässig auch eine gewisse Belastung für Umgebung und Anwohner. Ergäbe sich nun nicht die Chance, auf weniger Standorten zu basieren und somit auch die betroffenen Regionen zu entlasten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. In den Bundesasylzentren (BAZ) stehen gegenwärtig rund 5000 Plätze bereit. Davon können aber aufgrund von Covid19-Massnahmen nur rund 3900 Plätze tatsächlich genutzt werden. Von diesen sind momentan rund 75 Prozent belegt (Stand 31. Januar 2022). Die Belegung schwankte im Jahr 2021 zwischen 45 und 95 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass die Kapazitäten nicht erst bei einer Belegung von 100 Prozent ausgelastet sind (Notwendigkeit von freien Plätzen für Neuankünfte und gruppenspezifische Zimmeraufteilung). Das Budget für die Betriebskosten der BAZ belief sich für das Jahr 2021 auf 227 Mio. CHF, der Voranschlag für das Jahr 2022 beträgt rund 234 Mio. CHF.

2. Die Anzahl Asylgesuche unterliegt erfahrungsgemäss nicht nur grossen jährlichen, sondern auch saisonalen Schwankungen. Während die Asylgesuchszahlen also rasch ansteigen können, können die Unterbringungsstrukturen nicht im gleichen Zeitrahmen und nur unter erhöhten Kosten aufgebaut werden. Aufgrund des Bauprojektprozesses, inklusive Plangenehmigungsverfahren, kann es bis zu fünf Jahre dauern, bis ein BAZ eröffnet werden kann. Verzichtet der Bund jetzt auf einen Teil der Unterbringungsplätze, so kann er diese deshalb bei einem Anstieg der Asylgesuche nicht rechtzeitig bereitstellen.

3. Bei absehbar geringer Auslastung der BAZ reduziert das SEM zwecks Reduktion der Kosten jeweils zeitnah das Betreuungs- und Sicherheitspersonal. Wenn die Unterauslastung längere Zeit anhält, erfolgen zusätzlich temporäre Teilstilllegungen oder Schliessungen von BAZ. Damit werden die Betriebskosten weiter reduziert, die Unterbringungsplätze stehen aber im Bedarfsfall rasch wieder zur Verfügung. Andernfalls müssten die Asylsuchenden bei steigenden Asylgesuchszahlen schneller und in einem früheren Verfahrensstadium den Kantonen zugewiesen werden, wodurch die Asylverfahren und der Wegweisungsvollzug verzögert und die Kosten steigen würden.

4 + 5. Die geplanten und vom Parlament bereits bewilligten neuen BAZ sind notwendig, damit die derzeit bestehenden Übergangslösungen, die zeitlich beschränkt sind, abgelöst werden können. Ein vorläufiger Stopp beim Bau der BAZ würde zudem zu hohen Folgekosten führen: Bei einer Nicht-Realisierung von verbindlich vereinbarten Standorten müsste der Bund seinen Verpflichtungen aus den eingegangenen Verträgen nachkommen oder Strafzahlungen leisten. Zudem gingen die bereits getätigten Investitionen in Millionenhöhe verloren und die begonnenen Projekte müssten rückgebaut werden, was ebenso kostspielig ist.

6. An zwei nationalen Asylkonferenzen 2013 und 2014 haben die Kantone, die Gemeinden und der Bund vereinbart, 5000 Unterbringungsplätze in unterschiedlichen Regionen bereitzustellen. Würde die Anzahl der BAZ reduziert, müsste die Kapazität der bereits in Betrieb stehenden BAZ erhöht werden, um für das beschleunigte Asylverfahren genügend Unterbringungsplätze bereitzustellen. Je nach BAZ ist eine Erhöhung der Kapazität bautechnisch und/oder politisch jedoch nicht möglich. Falls doch, müssten die Baumassnahmen erst noch bewilligt werden und es würden hohe Kosten anfallen. Die gerechte Verteilung der Last unter den Kantonen und Regionen könnte zudem nicht mehr eingehalten werden.

Antwort des Bundesrates.

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