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21.497 · Parlamentarische Initiative · 2021-09-30

Erledigt

Wortlaut

Es sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden für ein schweizweites Verbot von Konversionsmassnahmen, auch bekannt als "Konversionstherapien", oder anderen Massnahmen, die eine Veränderung ("Umpolung") oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks zum Ziel haben. Verboten werden sollen das Anbieten, Vermitteln und Bewerben solcher Konversionsmassnahmen.

Nicht von diesem Verbot erfasst sein sollen namentlich

- professionell begleitete ergebnisoffene Auseinandersetzungen mit der eigenen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wie beispielsweise psychotherapeutische Massnahmen gemäss Richtlinien der entsprechenden Berufsverbände;

- medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung;

- Therapien von strafrechtlich relevanten Sexualpräferenzen und Verhalten (wie Exhibitionismus oder Pädosexualität).

Ein Verstoss gegen das Verbot soll nebst den strafrechtlichen Sanktionen auch den Entzug der Berufsausübungsbewilligung oder ein Arbeitsverbot zu Folge haben.

Begründung

Konversionsmassnahmen - auch als sogenannte "Konversionstherapie" oder "Homo-Heilung" bekannt - haben zum Ziel, die homosexuelle Veranlagung eines Menschen in eine heterosexuelle "umzupolen" oder die Geschlechtsidentität von betroffenen Personen zu verändern. Diese Praxis folgt der Ansicht, dass Homosexualität und Transidentität "Krankheiten" seien und mit entsprechender "Behandlung" therapiert werden sollen. Solche Massnahmen können bei den Betroffenen nachweislich zu grossem Leiden, psychischen Schäden bis hin zu Suizidalität führen. Deshalb verurteilen die ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände solche Massnahmen klar und untersagen sie ihren Mitgliedern.

Doch Konversionshandlungen werden gemäss Angaben von Betroffenen auch in der Schweiz von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Coaches, Sexualberatenden und Seelsorger:innen durchgeführt. Gemäss Medienberichten wurden solche sogar in mindestens einem Fall über die Krankenkasse abgerechnet. Ein indirekter Hinweis für solche Aktivitäten in unserem Land ergeben sich auch aus der Verlegung des Sitzes von Vereinen mit entsprechenden Tätigkeiten von Österreich oder Deutschland in die Schweiz, nachdem diese Nachbarländer entsprechende Verbote von "Konversionstherapien" eingeführt haben.

Der Bundesrat vertritt richtigerweise die Position, "dass jegliche Praktiken, welche die Veränderung der sexuellen Orientierung zum Ziel haben, aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen sind. Solche Praktiken sind nicht nur wirkungslos, sondern mit erheblichem Leid für die betroffenen Menschen verbunden". Unverständlicherweise ortet der Bundesrat keinen Handlungsbedarf, obwohl klare Beweise bestehen, dass Konversionsmassnahmen auch in unserem Land durchgeführt werden. Folglich reichen die aktuellen Bestimmungen nicht.

Ein explizites Verbot, das allen solche schädigenden Handlungen untersagt, verbunden mit strafrechtlichen Sanktionen und einem Berufsausübungsverbot hat eine abschreckend-präventive Wirkung, verhindert weiteren Schaden und deckt auch Fälle ab, in denen die Handelnden nicht einem Gesundheitsberuf oder einem Berufsverband angehören und daher nicht unter entsprechende berufsrechtliche Bestimmungen fallen. Das Verbot und der Entzug der Berufsausübungsbewilligung soll - soweit rechtlich möglich - insbesondere auch für seelsorgerisch Tätige gelten.

In vielen Kantonen wie Zürich, Genf, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn, Schwyz und Waadt wurden parlamentarische Vorstösse für ein Verbot von Konversionsmassnahmen eingereicht. Um einen kantonalen Flickenteppich zu verhindern, braucht es endlich eine national einheitliche Regelung. Eine entsprechende Standesinitiative aus dem Kanton Basel-Stadt ist derzeit hängig.

Ein Verbot von Konversionsmassnahmen steht auch in der EU zur Debatte. Sollte dies eingeführt werden, wird der Druck zur Verlagerung entsprechender Aktivitäten in die Schweiz noch mehr zunehmen.