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21.509 · Parlamentarische Initiative · 2021-12-08

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Artikel 102 Absatz 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs soll wie folgt geändert werden:

2 Handelt es sich dabei um ein Verbrechen oder Vergehen, so wird das Unternehmen unabhängig von der Strafbarkeit natürlicher Personen bestraft, wenn dem Unternehmen vorzuwerfen ist, dass es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hat, um eine solche Straftat zu verhindern.

Begründung

Die Strafbarkeit des Unternehmens unabhängig von der natürlichen Person als Täterin oder Täter ist eine wichtige Norm, um gegen Unternehmen vorzugehen, die in der Schweiz und im Ausland an kriminellen Machenschaften beteiligt sind. Diese Norm stellt auch ein wesentliches Mittel zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dar.

Dennoch wurden in der Lehre verschiedene Kritikpunkte geäussert. Im Besonderen weist ein Bericht* von Transparency International vom März 2021 auf eine Reihe von Mängeln hin.

Dass die Auflistung der Straftaten in Artikel 102 Absatz 2 StGB eindeutig unzureichend ist, wird als einer dieser Mängel genannt. Heute können Unternehmen, die keine zumutbaren organisatorischen Vorkehren treffen, nämlich nur für Straftaten aus der sehr begrenzten Liste in Artikel 102 Absatz 2 StGB verurteilt werden, d.h. für Straftaten nach den Artikeln 260ter (kriminelle und terroristische Organisationen), 260quinquies (Finanzierung des Terrorismus), 305bis (Geldwäscherei), 322ter (Bestechen), 322quinquies (Vorteilsgewährung), 322septies Absatz 1 (Bestechung fremder Amtsträger) oder 322octies (Bestechung Privater).

Wenn das Unternehmen jedoch nicht die erwartbaren Mindestmassnahmen ergreift, bedeutet dies, dass es strukturell organisiert ist, um Straftaten zu begehen oder zuzulassen. Es leuchtet daher nicht ein, warum andere Verbrechen und Vergehen nicht strafbar sein sollten.

* Martin Hilti et al., Strafbarkeit des Unternehmens: Lückenhafte Regelung, mangelhafter Vollzug, erhebliche Transparenzdefizite, Transparency Schweiz (Hrsg). Bern 2021.