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21.510 · Parlamentarische Initiative · 2021-12-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Es sind die gesetzlichen Grundlagen für eine wirksame Aufsicht über den Elektrizitätsgrosshandelsmarkt zu schaffen. Sie beinhalten insbesondere Bestimmungen, mit welchen Marktmanipulation und das Ausnützen von Insiderinformationen geahndet werden können.

Begründung

Seit dem Urteil des Bundesstrafgerichts Mitte des Jahres in Sachen Insiderhandel steht fest: das Ausnützen von kursrelevanten Informationen im Wertschriftenhandel ist kein Kavaliersdelikt mehr.

Im Gegensatz zum Finanzmarkt gibt es in der Schweizer Gesetzgebung im Stromgrosshandelsmarkt kein Verbot für Insiderhandel und Marktmanipulation.

Ebenso wenig müssen Transaktionen des Stromgrosshandels, welche den Lieferort Schweiz betreffen, von den Marktteilnehmern an den Schweizer Regulator (ElCom) rapportiert werden. Der Stromgrosshandel kann deshalb in der Schweiz nicht überwacht werden, Verfehlungen können nicht verfolgt und geahndet werden. Dadurch bleiben Insiderhandel und Preismanipulationen unentdeckt, wodurch die Gefahr von Preisverzerrungen entsteht. Der Handel auf elektronischen Börsen ist anonym. Durch das Einstellen von irreführenden Geboten können Händler unerkannt den Strompreis in eine gewünschte Richtung bewegen, was irreführende Signale an andere Marktteilnehmer sendet. Insiderinformationen, beispielsweise über Kraftwerksausfälle, können einzelnen Händlern Vorteile verschaffen und verzerrte Preise verursachen.

Verzerrte Preise senden falsche Signale an Investoren, wodurch Investitionen in neue Erneuerbare Energieträger, wichtige Ersatzinvestitionen und Erneuerungen der Stromversorgungsinfrastruktur gefährdet sind. Manipulierte Preise können sich auch in erhöhten Endverbraucher-Strompreisen niederschlagen: in Form von Profiten der Energieunternehmen zulasten der Konsumenten. Aktuell sind die Strompreise im Grosshandel so hoch wie seit 10 Jahren nicht mehr und es gibt keine Gewissheit, ob diese Preise korrekt zustande gekommen sind. Umso wichtiger sind transparente Strukturen im Grosshandelsmarkt, die faire Preise garantieren.

In der Schweiz werden viele Endverbraucher von kleinen und kleinsten Energieversorgungsunter-nehmen (EVU) beliefert. Diese sind oft nicht selbst am Stromgrosshandelsmarkt tätig, sondern kaufen den Strom bei grösseren Energieunternehmen ein. Der Aufwand für eine direkte Teilnahme am Stromgrosshandelsmarkt ist bei den kleinen Handelsvolumina dieser EVUs viel zu hoch. Sind die Grosshandelspreise manipuliert, besteht die Gefahr erhöhter Beschaffungskosten für die EVUs und damit die Gefahr erhöhter Preise für die Endverbraucher, was deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schmälert.

Als Folge der Finanzkrise existiert seit 2014 in der EU eine entsprechende Gesetzgebung (REMIT Verordnung) mit einem Verbot für Marktmanipulation und Insiderhandel sowie Transparenzpflichten. Seither werden zunehmend Fälle von manipulativem Verhalten in den europäischen Energiemärkten aufgedeckt. Dabei wurden von Kraftwerksbetreibern wiederholt falsche Informationen über die Verfügbarkeit ihrer Kraftwerke veröffentlicht. In der Folge haben Netzbetreiber Reserveleistung überteuert beschafft, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. In Deutschland brachten im Jahr 2019 Stromhändler das Land an den Rand eines Blackouts. Nur dank Abschaltung von industriellen Grossverbrauchern und Unterstützung durch ausländische Reservekraftwerke konnte ein grossflächiger Stromausfall verhindert werden.

Auch die Schweiz war betroffen: Die in der Schweiz registrierte Firma Vitol wurde im Oktober 2018 mit einer Busse von 5 Millionen Euro belegt, weil sie im französischen Gasmarkt vorgegeben hatte, Gas verkaufen zu wollen. Vitol hatte jedoch nie die Absicht, Gas zu verkaufen, sondern wollte mit vielen kontinuierlich sinkenden Verkaufsgeboten den Anschein von sinkenden Preisen erwecken. Als der Preis genügend tief war, kaufte Vitol Gas und stornierte die Verkaufsgebote.

Planungssicherheit für Investoren durch transparente Märkte, volkswirtschaftlich optimale Strompreise für Industrie, Gewerbe und Private und Kooperation mit den Nachbarländern auf Augenhöhe sind wichtige Vorteile eines integren Stromgrosshandels in der Schweiz.

Durch die zunehmende Abkoppelung des Schweizer Marktes von der EU und die damit einhergehende Reduktion der Liquidität im Schweizer Markt wird es immer wichtiger zu wissen, wie die Schweizer Akteure sich im Strommarkt verhalten, weshalb das Monitoring dieser Aktivitäten immer mehr an Relevanz gewinnt. Aus diesem Grund muss die ElCom über alle Handelstätigkeiten am Schweizer Strommarkt informiert sein.

Das Ziel der parlamentarischen Initiative ist die Schaffung eines transparenten und integren Stromgrosshandels in der Schweiz, der fehlbarem Verhalten vorbeugt, faire Preise garantiert und somit eine wichtige Basis für Investitionen in Erzeugungskapazitäten in der Schweiz legt und so zu einer volkswirtschaftlich optimalen Stromversorgung beiträgt. Im Rahmen der geplanten Gasmarktöffnung können analoge Vorschriften auch für den Gasmarkt geschaffen werden.