21.7002 · Fragestunde. Frage · 2021-03-01
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Wer derzeit aus einem Nicht-Risikogebiet per Flugzeug in die Schweiz einreist, muss ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, bei der Einreise auf dem Landweg aber nicht. Modifikationen an der Testpflicht seit dem 22. Februar haben zusätzliche Verwirrung gestiftet.
- Warum besteht bei der Einreise via Luftweg aus einem Nicht-Risikogebiet eine Testpflicht, via Landweg nicht?
- Warum werden bei der Einreise aus Risikogebieten keine Antigen-Schnelltests zugelassen?
Stellungnahme des Bundesrates
Beim Flugverkehr kann die Einreise aus einem Risikogebiet aufgrund der Umsteigeflughäfen nur bedingt überprüft werden. Aufgrund dieser Unsicherheit betrachtet der Bundesrat das Vorlegen eines negativen Testresultates bei Einreise mit dem Flugzeug als angemessen. Zudem verlangen die meisten europäischen Länder bei der Einreise mit dem Flugzeug den Nachweis eines negativen Testresultates. Es besteht die Möglichkeit beim Einstieg in ein Flugzeug als Nachweis nur einen negativen Antigen-Schnelltest vorzuweisen. Da die Qualität solcher Antigen- Schnelltests nicht immer sichergestellt ist, muss nach der Einreise in die Schweiz ein weiterer Antigen-Schnelltest erfolgen.