21.7055 · Fragestunde. Frage · 2021-03-01
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Nach Ziffer 27 des Migrationspakts "verpflichten" sich die Staaten, die ihn annehmen, dazu, eine Grenzmanagementpolitik durchzuführen, die "nichtdiskriminierend" ist. Das Freizügigkeitsabkommen bewirkt eine Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen gegenüber EU/EFTA-Staatstangehörigen.
Beabsichtigt der Bundesrat, die Personenfreizügigkeit zu beenden, oder will er die entsprechende Verpflichtung nicht eingehen, und warum trifft er diese Wahl?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)