21.7126 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Praktisch alle für den privaten Gebrauch zugelassenen Pestizide tragen den Warnhinweis "Ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren". Dennoch werden diese Produkte in der Regel in den Verkaufsregalen in der Reichweite von Kindern ausgestellt. In Deutschland sind solche Produkte nur über eine Verkäuferin oder einen Verkäufer zugänglich, die oder der die Konsumentinnen und Konsumenten auf die Gefahren hinweist. Die Art und Weise, wie die Produkte in unseren Läden präsentiert werden, sendet ein falsches Signal an die Käuferinnen und Käufer.
Welche Vorkehrungen müssen Verkaufsstellen treffen, um die oben genannte Forderung zu erfüllen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)