21.7196 · Fragestunde. Frage · 2021-03-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
55 Prozent der Frauen und 49 Prozent der Männer haben im Erwerbsleben mindestens einmal sexuelle Belästigung erfahren. In zwei Dritteln aller Fälle gingen die Belästigungen von Männern aus, in einem Fünftel der Fälle sind Frauen und Männer beteiligt und in einem Sechstel aller Fälle geht die Belästigung von Frauen aus.
- Was tut der Bundesrat, um sexuelle Belästigung zu bekämpfen?
- Sind die gesetzlichen Grundlagen ausreichend?
- Wie erklärt sich der Bundesrat die Häufigkeit der Belästigungen?
Stellungnahme des Bundesrates
Das geltende Recht - namentlich das Diskriminierungsverbot in Artikel 4 des Gleichstellungsgesetzes, der Schutz der Persönlichkeit in Artikel 328 OR, der Schutz der Gesundheit in Artikel 6 des Arbeitsgesetzes mit Artikel 2 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz sowie Artikel 198 StGB - bietet umfassenden Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Parallel hierzu sind verschiedene Bundesstellen mit konkreten Massnahmen in diesem Bereich tätig. So unterstützt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) mit Finanzhilfen verschiedene Projekte zur Prävention und Bekämpfung von sexueller Belästigung im Erwerbsleben. Darüber hinaus haben das EBG und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Informationsbroschüren für Arbeitgebende und Arbeitnehmende veröffentlicht. Zudem bietet das EBG auf seiner Plattform www.sexuellebelästiqunq.ch zahlreiche Lernmaterialen für Führungskräfte und Personalverantwortliche an und stellt sein Fachwissen für verschiedene Zielgruppen zur Verfügung. Schliesslich bildet die Bekämpfung von Gewalt und Sexismus einen Themenschwerpunkt der nationalen Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männer, die der Bundesrat 2021 verabschieden wird.