21.7245 · Fragestunde. Frage · 2021-03-08
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Botschaft zur IV Weiterentwicklung hält fest: Die Änderungen betreffend Artikel 74 IVG werden keine Auswirkungen für die Organisationen der Behindertenhilfe haben.
- Kann der Bundesrat ausführen, wie die vorgeschlagene Verordnung zur IV keine Auswirkungen auf die Organisationen haben werden, wenn sie alle 4 Jahre eine 3 Prozent Kürzung verkraften müssen?
- Wie begründet er den Leistungsabbau für Menschen mit Behinderungen, die auf die Unterstützung zwingend angewiesen sind?
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der Weiterentwicklung der IV ist kein Leistungsabbau vorgesehen, der Höchstbetrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen an Organisationen der privaten Invalidenhilfe soll insgesamt nicht gekürzt werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung IV sollen neu davon aber auch innovative Projekte finanziert werden, um die Leistungsfähigkeit des Systems besser auf den Bedarf auszurichten.