Lexipedia

21.7386 · Fragestunde. Frage · 2021-05-31

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Mittelstand und Familien mit Kindern leiden unter den hohen und steigenden Krankheitskosten. Heute kann nur ein kleiner Teil der nicht von der Krankenkasse übernommenen Kosten von der direkten Bundessteuer abgezogen werden.

1. Ist der Bundesrat bereit, den heutigen Selbstbehalt von 5 Prozent zu streichen, mit der Festsetzung einer Obergrenze, z.B. von CHF 10 000.-?

2. Könnten auch Zahnarztkosten abzugsfähig gemacht werden?

3. Wie kann der Mittelstand von den hohen Krankheitskosten entlastet werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Personen in bescheidenen Verhältnissen würden von einer Streichung der 5 Prozent-Grenze nicht profitieren, da 32 Prozent der steuerpflichtigen Personen keine direkte Bundessteuer zahlen. Eine Obergrenze von 10 000 Franken könnte dazu führen, dass Personen, welche höhere Krankheitskosten haben, weniger als heute abziehen können. Eine Streichung der 5-Prozent-Grenze würde zu nicht bezifferbaren Mindereinnahmen führen. Inwiefern die Obergrenze von 10 000 Franken dies kompensieren würde, bleibt offen. Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf, die im DBG (Art. 33 Abs. 1 Bst. h) vorgesehene Grenze von 5 Prozent zu streichen.

2. Zahnbehandlungskosten sind den Krankheitskosten gleichgestellt, sofern es sich um Kosten zur Behebung von Zahnkrankheiten, Kosten für Zahnkorrekturen, für kieferorthopädische Eingriffe oder für Dentalhygiene handelt. Nicht abzugsfähig sind hingegen Kosten, die durch Behandlungen rein kosmetischer Art (z. B. Bleichen) verursacht werden.

3. Das Parlament hat 2019 die Motion Grin (17.3171) überwiesen, welche die Erhöhung der Steuerabzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien fordert. Es ist vorgesehen, die Vernehmlassung noch vor den Sommerferien zu eröffnen. Mit der Umsetzung dieser Motion werden die zu tragenden Krankheitskosten durch Erhöhung der Krankenkassenabzüge reduziert.