21.7388 · Fragestunde. Frage · 2021-05-31
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In einigen Städten werden an illegal Eingewanderte und illegal Anwesende (Sans-Papiers) Sozialhilfegelder ausbezahlt.
- Ist diese Unterstützung der Behörden von illegal Anwesenden statthaft?
- Falls ja, wird in der Schweiz die Illegalität willkürlich auf gewissen Gebieten legalisiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Rechtswidrig anwesende Ausländerinnen und Ausländer müssen die Schweiz verlassen. Zuständig für die Anordnung und den Vollzug der Wegweisungen sind die Kantone. Sans-Papiers erhalten gemäss den massgebenden kantonalen Regelungen keine Sozialhilfeleistungen, da sie wegen ihres rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz keine ausländerrechtliche Bewilligung besitzen. Ist der Vollzug der Wegweisung aus der Schweiz nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar, haben Sans-Papiers jedoch Anspruch auf die in der Bundesverfassung vorgesehene Nothilfe, die unabhängig vom Aufenthaltsstatus gewährt werden muss (Art. 12 BV). Sie umfasst Nahrung, Kleidung, eine Unterkunft und die notwendige medizinische Betreuung. Der Umfang der Nothilfe sowie die für die Ausrichtung der Nothilfe zuständige Behörde werden ebenfalls durch die Kantone festgelegt. Die Corona-Krise hat auch bei den Sans-Papiers zu einer ausserordentlichen Lage geführt, die bei der Anordnung von Wegweisungen und bei der Gewährung von Nothilfe berücksichtigt werden muss.