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21.7394 · Fragestunde. Frage · 2021-05-31

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Zurzeit setzen gewisse Kantone den Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) für adaptive Antennen nicht um, sondern stellen in Frage, ob er mit der NISV und dem Umweltschutzgesetz konform ist.

Dabei stellt sich eine Frage, die einer dringenden Klärung bedarf, und zwar, ob bei den rund tausend Anfragen, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags am 23. Februar 2021 eingereicht wurden, der Korrekturfaktor ohne erneutes ordentliches Gesuchsverfahren zur Baubewilligung angewendet werden kann.