21.7552 · Fragestunde. Frage · 2021-06-08
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Architekturwettbewerb ist der Garant für eine hochstehende Baukultur, wird seit der Antike angewendet und hat in der Schweiz seit spätestens 1877 mit dem Erscheinen des "Reglements für öffentliche Concurrenzen" des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins Tradition. Als lösungsorientiertes Beschaffungsverfahren fördert er Innovation und Nachhaltigkeit. Der Gesetzgeber hat dessen Vorzuge mit der Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, welche am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, erneut bekräftigt. Nun möchte die Schweiz in New York an der Park Avenue bauen. Gemäss Ausschreibungstext zeigt die bestehende Baute "erheblichen Unterhaltbedarf". Eine "Totalsanierung mit einer räumlichen Optimierung" soll erfolgen. Dieses höchst prestigeträchte Vorhaben mit Symbolkraft ist jedoch nicht als Wettbewerb ausgeschrieben. Anhand von Referenzen und einer Offerte sollen passende Planer eruiert werden, die sich verantwortlich zeigen werden für die Gestaltung der Adresse der Schweiz in der wichtigsten Wirtschaftsmetropole der Welt. Die gewählte Beschaffungsform "Leistungsofferte" eignet sich gemäss dem "Leitfaden zur Durchführung von Wettbewerbs- und Studienauftragsverfahren (mit Hinweisen zum "Planerwahlverfahren" (Leistungsofferten))" lediglich bei "Aufgabenstellungen mit minimalem Projektierungs- und Gestaltungsspielraum". Dies ist gemäss publiziertem Aufgabenbeschrieb hier eindeutig nichtzutreffend.
Somit stellt sich die Frage an den Bundesrat, wie es sein kann, dass an diesem Vorzeigebauwerk einer hohen Baukultur keine Rechnung getragen wird.