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21.7572 · Fragestunde. Frage · 2021-06-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Seit dem 26. Mai gelten die gegenseitige Anerkennung und die damit verbundenen Handelserleichterungen für Medizinal-Produkte zwischen der EU und der Schweiz nicht mehr. Dies gilt auch für Medizinal-Produkte, die bereits zugelassen sind.

Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die EU damit einen Vertragsbruch der bilateralen Verträge begangen hat?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

Medizinal-Produkte: Vertragsbruch der bilateralen Verträge seitens EU? | Lexipedia | Lexipedia